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Vorlage - 60/445/2007  

 
 
Betreff: Straßenbenennungen und -umbenennungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Roeske, CorneliaAktenzeichen:FB III /600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Entscheidung
19.09.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.      Erweiterung / Änderung der Straßenbezeichnung Landrat-Maurer-Straße

 

Mit der Herstellung der Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 A wurde die bisherige Landrat-Maurer-Straße vom Bitzenweg in nordöstliche Richtung bis zum Hermesbuschweg erweitert (s. anliegenden Plan).

 

Der neue Straßenverlauf (im Plan gelb dargestellt) vom  Bitzenweg bis zum Wiedenhof vermittelt in der Örtlichkeit durch die Straßenausstattung, Straßenbreite usw. den Eindruck der Einheitlichkeit. Aufgrund des Erscheinungsbildes sollte das neue Teilstück ab dem Bitzenweg sowie die bisherige Landrat-Maurer-Straße ab der Einmündung Hermesbuschweg bis zum Wiedenhof die gemeinsame Straßenbezeichnung „Landrat-Maurer-Straße“ erhalten. Die bisherige Straßenführung vom Bitzenweg bis zum Hermesbuschweg (im Plan blau, grau und rot dargestellt) hat mit der neuen Erschließungsstraße seine Funktion verloren und wurde in einem Teilstück für den öffentlichen Verkehr entwidmet. Der entwidmete Straßenteil (grau) wurde verkauft und ist nunmehr eine private Grundstücksfläche. Die beiden Restflächen (blau und rot), die noch für den öffentlichen Verkehr erforderlich sind, sollten wegen ihrer Lage dem Bitzenweg und dem Hermesbuschweg zugeordnet werden. Ohne die Umbenennungen wäre die Landrat-Maurer-Straße eine zersplitterte Straße, mit der Folge, dass es insbesondere für Notfallfahrzeuge zu erheblichen Verwirrungen bei den Hausnummern kommen würde.

 

 

2.      Straßenumbenennung eines Teilstückes der Landrat-Maurer-Straße in Bitzenweg

 

Das verbliebene vom Bitzenweg abzweigende Straßenteilstück (im Plan blau dargestellt) der „alten“ Landrat-Maurer-Straße, dient als Zufahrt für ein privates Grundstück. Diese Tatsache wurde bei der Entwidmung und anschließenden Veräußerung des Teilstückes (grau) der Landrat-Maurer-Straße berücksichtigt. Mit der „neuen“ Landrat-Maurer-Straße und deren Straßenführung ist es sinnvoll, das verbliebene Teilstück (blau) der „alten“ Landrat-Maurer-Straße in „Bitzenweg“ umzubenennen. Die Eigentümer des Grundstückes mit der derzeitigen Anschrift ‚Landrat-Maurer-Straße 10a’ sind mit der Zuordnung zum Bitzenweg einverstanden. Eine Änderung der Hausnummer muss nicht erfolgen, da für die Zuordnung zum Bitzenweg die ehemalige Hausnummer 10a erhalten bleiben kann.

 

 

3.      Straßenumbenennung eines Teilstückes der Landrat-Maurer-Straße in Hermesbuschweg

 

         Nach der Entwidmung und dem Verkauf eines Teilstückes (im Plan grau dargestellt) der „alten“ Landrat-Maurer-Straße verbleibt eine Restfläche (im Plan rot dargestellt), die dem Hermesbuschweg zugeordnet werden sollte. Eine Umbenennung dieses Teilstückes ist sinnvoll, da diese Straßenfläche mit dem Ausbau des Hermesbuschweges bis zur „neuen“ Landrat-Maurer-Straße ein einheitliches Straßenerscheinungsbild erhält. Durch die Umbenennung ergeben sich für die angrenzenden Grundstücke keine Änderungen bei der Straßenzuordnung oder der Hausnummernvergabe.

 

 

 

Herkunft der Straßenbezeichnungen:

 

Landrat-Maurer-Straße

Landrat Karl Maurer war in der Zeit von 1852 bis 1878 Landrat des Kreises Waldbröl. Während seiner Amtszeit als Landrat hat Karl Maurer im Jahre 1856 die Kreis-Spar- und Darlehnskasse Waldbröl gegründet.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hat am 18.12.1952 mit der Benennung einer Straße nach Karl Maurer seine langjährige Funktion als Landrat sowie sein uneigennütziges Wirken für Waldbröl geehrt.

 

         Hermesbuschweg

         Flurbezeichnung aus alten Karten. Im Volksmund wurde dieser Weg „der Weg zum Hermesbusch“ genannt. Der Rat der Stadt Waldbröl hat am 18.12.1952 die Benennung des Hermesbuschweges beschlossen.

 

         Bitzenweg

         Nach der alten Ortsbezeichnung „Auf der Bitze“. In welchem Jahr diese Straße erstmalig ihren Namen erhalten hat, ist nicht dokumentiert. Im Jahre 1904 wurde eine Liste von Straßen und Hausnummern öffentlich bekannt gemacht, worin die Straßenbezeichnung „Am Bitzenweg“ enthalten ist. Zu welchem Zeitpunkt daraus „Bitzenweg“ wurde, ist nicht belegt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates des Stadt Waldbröl beschließt,

 

 

  1. die neue Erschließungsstraße im Bebauungsplan 10 A ab dem Bitzenweg in nordöstlicher Richtung bis zum Wiedenhof „Landrat-Maurer-Straße“ zu benennen.

 

  1. das Teilstück der bisherigen Landrat-Maurer-Straße vom Bitzenweg in nordöstlicher Richtung bis zum Hermesbuschweg in einer Länge von ca. 15 m in „Bitzenweg“ umzubenennen.

 

  1. das Teilstück der bisherigen Landrat-Maurer-Straße vom Hermesbuschweg in nördliche Richtung bis zur neuen Landrat-Maurer-Straße in einer Länge von ca. 18 m in „Hermesbuschweg umzubenennen.