Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1. Erweiterung
/ Änderung der Straßenbezeichnung Landrat-Maurer-Straße Mit der Herstellung der
Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 A wurde die
bisherige Landrat-Maurer-Straße vom Bitzenweg in nordöstliche Richtung bis zum
Hermesbuschweg erweitert (s. anliegenden Plan). Der neue Straßenverlauf (im Plan
gelb dargestellt) vom Bitzenweg bis zum
Wiedenhof vermittelt in der Örtlichkeit durch die Straßenausstattung,
Straßenbreite usw. den Eindruck der Einheitlichkeit. Aufgrund des
Erscheinungsbildes sollte das neue Teilstück ab dem Bitzenweg sowie die
bisherige Landrat-Maurer-Straße ab der Einmündung Hermesbuschweg bis zum
Wiedenhof die gemeinsame Straßenbezeichnung „Landrat-Maurer-Straße“
erhalten. Die bisherige Straßenführung vom Bitzenweg bis zum Hermesbuschweg (im
Plan blau, grau und rot dargestellt) hat mit der neuen Erschließungsstraße
seine Funktion verloren und wurde in einem Teilstück für den öffentlichen
Verkehr entwidmet. Der entwidmete Straßenteil (grau) wurde verkauft und ist
nunmehr eine private Grundstücksfläche. Die beiden Restflächen (blau und rot),
die noch für den öffentlichen Verkehr erforderlich sind, sollten wegen ihrer
Lage dem Bitzenweg und dem Hermesbuschweg zugeordnet werden. Ohne die
Umbenennungen wäre die Landrat-Maurer-Straße eine zersplitterte Straße, mit der
Folge, dass es insbesondere für Notfallfahrzeuge zu erheblichen Verwirrungen
bei den Hausnummern kommen würde. 2. Straßenumbenennung
eines Teilstückes der Landrat-Maurer-Straße in Bitzenweg Das verbliebene vom Bitzenweg
abzweigende Straßenteilstück (im Plan blau dargestellt) der „alten“
Landrat-Maurer-Straße, dient als Zufahrt für ein privates Grundstück. Diese
Tatsache wurde bei der Entwidmung und anschließenden Veräußerung des
Teilstückes (grau) der Landrat-Maurer-Straße berücksichtigt. Mit der „neuen“
Landrat-Maurer-Straße und deren Straßenführung ist es sinnvoll, das verbliebene
Teilstück (blau) der „alten“ Landrat-Maurer-Straße in
„Bitzenweg“ umzubenennen. Die Eigentümer des Grundstückes mit der
derzeitigen Anschrift ‚Landrat-Maurer-Straße 10a’ sind mit der
Zuordnung zum Bitzenweg einverstanden. Eine Änderung der Hausnummer muss nicht
erfolgen, da für die Zuordnung zum Bitzenweg die ehemalige Hausnummer 10a
erhalten bleiben kann. 3. Straßenumbenennung eines Teilstückes
der Landrat-Maurer-Straße in Hermesbuschweg Nach der Entwidmung und dem Verkauf
eines Teilstückes (im Plan grau dargestellt) der „alten“
Landrat-Maurer-Straße verbleibt eine Restfläche (im Plan rot dargestellt), die
dem Hermesbuschweg zugeordnet werden sollte. Eine Umbenennung dieses Teilstückes
ist sinnvoll, da diese Straßenfläche mit dem Ausbau des Hermesbuschweges bis
zur „neuen“ Landrat-Maurer-Straße ein einheitliches
Straßenerscheinungsbild erhält. Durch die Umbenennung ergeben sich für die
angrenzenden Grundstücke keine Änderungen bei der Straßenzuordnung oder der
Hausnummernvergabe. Herkunft der Straßenbezeichnungen: Landrat-Maurer-Straße Landrat Karl Maurer war in der Zeit
von 1852 bis 1878 Landrat des Kreises Waldbröl. Während seiner Amtszeit als
Landrat hat Karl Maurer im Jahre 1856 die Kreis-Spar- und Darlehnskasse
Waldbröl gegründet. Der Rat der Stadt Waldbröl hat am
18.12.1952 mit der Benennung einer Straße nach Karl Maurer seine langjährige
Funktion als Landrat sowie sein uneigennütziges Wirken für Waldbröl geehrt. Hermesbuschweg Flurbezeichnung aus alten Karten. Im
Volksmund wurde dieser Weg „der Weg zum Hermesbusch“
genannt. Der Rat der Stadt Waldbröl hat am 18.12.1952 die Benennung des
Hermesbuschweges beschlossen. Bitzenweg Nach der alten Ortsbezeichnung
„Auf der Bitze“. In welchem Jahr diese Straße erstmalig ihren Namen
erhalten hat, ist nicht dokumentiert. Im Jahre 1904 wurde eine Liste von
Straßen und Hausnummern öffentlich bekannt gemacht, worin die Straßenbezeichnung
„Am Bitzenweg“ enthalten ist. Zu welchem Zeitpunkt daraus
„Bitzenweg“ wurde, ist nicht belegt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss des
Rates des Stadt Waldbröl beschließt,
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