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Vorlage - 60/446/2007  

 
 
Betreff: Erlass der Denkmalbereichssatzung Diezenkausen der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaesberg, PeterAktenzeichen:FB III / 600/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
22.08.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung vom 15.03.2000 die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für die Ortschaft Diezenkausen beschlossen.

 

Nachdem der Inhalt der Denkmalbereichssatzung mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege abgestimmt war, ist der Entwurf der Denkmalbereichssatzung in der Zeit vom 23.04. bis 23.05.2007 nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) öffentlich ausgelegt worden.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind weder Bedenken gegen die noch Anregungen zu der Denkmalbereichssatzung vorgebracht worden.

 

Eine Erörterung von Bedenken und Anregungen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege nach § 6 Abs. 2 DSchG war deshalb nicht erforderlich.

 

Als nächsten verfahrensrechtlichen Schritt hat nunmehr der Rat der Stadt Waldbröl die Denkmalbereichssatzung zu erlassen.

 

Anschließend muss die Denkmalbereichssatzung von der Oberen Denkmalbehörde genehmigt und von der Stadt Waldbröl nach § 6 Abs. 3 DSchG ortsüblich bekannt gemacht werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, zum Schutz des Denkmalbereiches Diezenkausen die Denkmalbereichssatzung Diezenkausen der Stadt Waldbröl in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.