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Vorlage - 10/469/2007  

 
 
Betreff: Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006;
hier: Beschluss über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2006 und Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss1 Vorberatung
20.11.2007 
Sitzung des Rechnungsprüfungsauschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
05.12.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 (allgemeiner Teil)

 

Die Prüfung der Rechnung mit allen Unterlagen nach § 101 GO NW ist Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Das Ergebnis der Prüfungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2007, bezogen auf das Rechnungsjahr 2006 sind nach § 101 Abs. 3 GO NW in einem Schlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern.

 

Der nach der Gemeindeordnung vorgeschriebene gesonderte Berichtsband liegt in Form der vom Rechnungsprüfungsausschuss in mehreren Sitzungen erarbeiteten Prüfungsfeststellungen beim Fachbereich I und wurde allen Stadtverordneten über die Niederschriften des Rechnungsprüfungsausschusses termingerecht zur Kenntnis gebracht.

 

Diesem allgemeinen Schlussbericht liegen zugrunde:

 

-          das gemäß § 93 GO NW am 05.03.2007 vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung 2006;

 

-          die vom Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Waldbröl am 01.03.2007, 14.06.2007, 26.09.2007 und 20.11.2007 vorgenommenen Prüfungen;

 

-          die Berichte über die vorliegenden Prüfungen, unter anderem

 

  • der Beschaffungen im Bauhof,
  • die Mittelzuwendungen für das JUBS
  • der Straßenbaumaßnahme Friedrich-Engelbert-Weg

 

und die von der Verwaltung abgegebenen Erläuterungen und Stellungnahmen zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen.

 

Die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2006 sind diesem allgemeinen Bericht als Anlage beigefügt; die Einzelfeststellungen sind dem gesonderten Berichtsband in Form von Prüfungsberichten, Stellungnahmen der Verwaltung und den Niederschriften über die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu entnehmen.

 

Es wird festgestellt, dass Einwohner und Abgabepflichtige nach öffentlichem Hinweis zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt sind. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten Berichtsband darzustellen.

 

Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, wird der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 Satz 4 GO NW im Bedarfsfall entscheiden.

 

Nach Prüfung der Jahresrechnung 2006 kann gemäß § 101 GO NW festgestellt werden, dass

 

-          der Haushaltsplan eingehalten ist,

-          die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,

-          bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren ist,

-          die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind.

 

Im Einzelnen wird auf das Ergebnis der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2007, auf die vorliegenden Prüfungsaufträge und –berichte und die dazu ergangenen Stellungnahmen der Verwaltung Bezug genommen.

 

Sofern Prüfbemerkungen und Prüfungsaufträge noch nicht abgeschlossen sind, wird deren Erledigung vom Rechnungsprüfungsausschuss überwacht und dem Rat der Stadt Waldbröl über die Niederschriften zur Kenntnis gegeben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Waldbröl ,den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Rechnungsjahr 2006 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und

 

 das im Schlussbericht aufgeführte, vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung 2006 zu beschließen

 

sowie

 

-          dem Bürgermeister gemäß § 94 GO NW die bestimmungsgemäße Entlastung für das 

     Rechnungsjahr 2006 zu erteilen.