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Vorlage - 60/471/2007  

 
 
Betreff: Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich der ehemaligen Nutscheidkaserne
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
05.12.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Waldbröl hat sich in seiner Sitzung am 16.10.2007 mit dem möglichen Erwerb des Unterkunftsbereiches der ehemaligen Nutscheidkaserne befasst und einstimmig beschlossen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Deutz-Kalker-Straße 7, 50679 Köln, ein Kaufangebot für die Liegenschaft bis zur Höhe des vorliegenden Höchstgebotes zu unterbreiten.

 

Nach dem ebenfalls einstimmig gefassten Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses soll der Rat der Stadt Waldbröl vorsorglich eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB beschließen.

 

Das Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 36, Flurstück Nr. 118 mit einer Gesamtgröße von 81.895 m² befindet sich gemäß den Darstellungen des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB). Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl ist das Gebiet derzeit noch als Sonderbaufläche entsprechend der früheren militärischen Nutzung dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Planungsrechtlich ist die ehemalige Nutscheidkaserne derzeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu bewerten.

 

Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.

 

Die Stadt Waldbröl beabsichtigt, ein städtebauliches Konzept aufzustellen, das die Zielrichtung Tourismus / Freizeit / naturnahe Erholung, Aus- und Fortbildung, soziale Gemeinbedarfseinrichtungen / Gesundheitszentrum oder eine Mischung dieser Segmente vorsieht. Diese Ziele der Stadtentwicklung sind bei einem Erwerb durch einen Privatinvestor nicht sichergestellt. Deshalb muss die Stadt Waldbröl in die Lage versetzt werden, ein Vorkaufsrecht auszuüben. Da nach § 24 BauGB kein allgemeines Vorkaufsrecht besteht, ist somit nach § 25 BauGB zu verfahren.

 

 

 

 

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

A)    Städtebauliche Untersuchung

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, die städtebauliche Untersuchung zur Konversion des Unterkunftsbereiches der ehemaligen Nutscheidkaserne in Waldbröl, Gemarkung Schnörringen, Flur 36, Flurstück  Nr. 118 durchzuführen.

 

 

B)    Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Waldbröl für den Unterkunftsbereich der ehemaligen Nutscheidkaserne in Waldbröl

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 05.12.2007 gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Stadt Waldbröl steht an dem Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 36, Flurstück Nr. 118, ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu.

 

Das Gebiet ist in dem anliegenden Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist, durch Umrandung festgelegt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.