Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Stadtbrandinspektor
Manfred Heiden hat mit Schreiben vom 07.11.2007 den Bürgermeister davon in
Kenntnis gesetzt, dass er aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen vom Amt
des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Waldbröl zurücktritt. Gemäß
§ 11 Abs. 1 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (FSHG)
wird der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters
für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Vor der Ernennung des Wehrführers hat
der Kreisbrandmeister die Wehr anzuhören. Mit
Schreiben vom 30.11.2007 hat der Bürgermeister die Wehr für Sonntag, den
16.12.2007, in die Mensa der Gesamtschule Waldbröl zur Durchführung der
Anhörung eingeladen. Aus den Reihen der Wehr wurde Brandoberinspektor Friedhelm
Bals, Einheitsführer des Löschzuges I Waldbröl, zum Wehrführer der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Waldbröl vorgeschlagen. Nach
Wertung des Vorschlages hat Kreisbrandmeister Lomberg dem Rat vorgeschlagen,
Herrn Brandoberinspektor Friedhelm Bals zum
kommissarischen Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl zu
bestellen. Die zunächst kommissarische Bestellung ist erforderlich, da Inhaber
eines derartigen Amtes erst dann in ihre endgültige Funktion eingewiesen
werden, wenn der erforderliche Lehrgang, der Wehrführungslehrgang F VI beim
Institut der Feuerwehr absolviert wird. Zur Teilnahme an diesem Lehrgang werden
nur diejenigen zugelassen, die vom jeweiligen Rat mit der Wahrnehmung der
Funktion des Wehrführers beauftragt werden. Die endgültige Bestellung erfolgt
nach Absolvierung des Lehrgangs dann für die Dauer von sechs Jahren. Beschlussvorschlag: Auf
Vorschlag des Kreisbrandmeisters wird Herr Brandoberinspektor Friedhelm Bals
zum kommissarischen Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl
bestellt. Die kommissarische Wehrführung wird auf zwei Jahre begrenzt. |
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