Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
bisher angewendete Verwaltungsgebührensatzung datiert vom 12.12.2001 und wurde
durch zwei Nachträge ergänzt. Der Städte- und Gemeindebund hat durch seinen
Ausschuss für Finanz- und Kommunalwirtschaft in 2007 eine Überarbeitung der
Verwaltungsgebühren vorgenommen und eine entsprechende Empfehlung den Städten
und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die hierbei aufgetretene Änderung
betrifft im Wesentlichen die Gebührenkalkulation, die an den Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst (TVöD) und den aktuellen KGSt-Bericht „Kosten
eines Arbeitsplatzes“ angepasst worden ist. Erstmals wurde nun ein
Sachkostenzuschlag von 10 % hinzugerechnet, um die Gesamtkosten des
Arbeitsplatzes der eingesetzten Mitarbeiter zu erfassen. Ein
Vergleich der Gebühren nach der bisher gültigen Verwaltungsgebührensatzung und
dem Entwurf ist als Anlage beigefügt. Bei
Tarif-Nr. 15 „Büchereigebühren“ sind die Beträge bis auf Buchst. f
unverändert geblieben. Die Erhöhung von 1,50 € auf 3,00 €
resultiert daraus, dass die 3,00 € als tatsächliche Kosten bei der
Fernleihbestellung anfallen und von der Bücherei entsprechend an die Kunden
weitergegeben werden sollen. Hinsichtlich Buchst. i „Gebühr für
Internetdienste“ hat es eine Änderung dahingehend gegeben, als dass die
ersten 30 Minuten kostenlos angeboten werden und jede weitere angefangene 15
Minuten mit 0,50 € bezahlt werden müssen. Die Büchereigebühren wurden in
Abstimmung mit der Büchereileiterin, Frau Kleinfeld, festgelegt. Beschlussvorschlag: Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt die
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waldbröl in der als Anlage beigefügten
Fassung. |
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