Bürgerinformationssystem

Vorlage - 10/490/2008  

 
 
Betreff: Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thiel, ChristophAktenzeichen:FB I - Innere Dienste
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
27.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die bisher angewendete Verwaltungsgebührensatzung datiert vom 12.12.2001 und wurde durch zwei Nachträge ergänzt. Der Städte- und Gemeindebund hat durch seinen Ausschuss für Finanz- und Kommunalwirtschaft in 2007 eine Überarbeitung der Verwaltungsgebühren vorgenommen und eine entsprechende Empfehlung den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die hierbei aufgetretene Änderung betrifft im Wesentlichen die Gebührenkalkulation, die an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den aktuellen KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ angepasst worden ist. Erstmals wurde nun ein Sachkostenzuschlag von 10 % hinzugerechnet, um die Gesamtkosten des Arbeitsplatzes der eingesetzten Mitarbeiter zu erfassen.

 

Ein Vergleich der Gebühren nach der bisher gültigen Verwaltungsgebührensatzung und dem Entwurf ist  als Anlage beigefügt.

 

Bei Tarif-Nr. 15 „Büchereigebühren“ sind die Beträge bis auf Buchst. f unverändert geblieben. Die Erhöhung von 1,50 € auf 3,00 € resultiert daraus, dass die 3,00 € als tatsächliche Kosten bei der Fernleihbestellung anfallen und von der Bücherei entsprechend an die Kunden weitergegeben werden sollen. Hinsichtlich Buchst. i „Gebühr für Internetdienste“ hat es eine Änderung dahingehend gegeben, als dass die ersten 30 Minuten kostenlos angeboten werden und jede weitere angefangene 15 Minuten mit 0,50 € bezahlt werden müssen. Die Büchereigebühren wurden in Abstimmung mit der Büchereileiterin, Frau Kleinfeld, festgelegt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waldbröl in der als Anlage beigefügten Fassung.