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Vorlage - 60/497/2008  

 
 
Betreff: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Pulvermühle;
1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 105 - Pulvermühle -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
10.03.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
12.03.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Diakonie Michaelshoven, Geschäftsbereich Integrationshilfen, Köln, vom 08.10.2007 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 29.10.2007 das Erweiterungskonzept für das Haus Segenborn in Pulvermühle vor Ort besichtigt und beraten und die Verwaltung einstimmig beauftragt, mit der Bezirksregierung Köln die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes abzustimmen. Gleichzeitig wurde die Aufstellung der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung empfohlen.

 

Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 31.01.2008 erklärt, dass die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Pulvermühle an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist.

 

Die bestehende soziale Einrichtung des Hauses Segenborn soll in den Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden. Geplant ist die Schaffung eines Gastronomiebetriebes mit Café und Abendgastronomie angegliedert an die bestehende Einrichtung. Darüber hinaus soll das Spiel- und Freizeitangebot insbesondere für Familien mit Kindern durch die Schaffung einer westlich zur bestehenden Bebauung gelegenen Spielscheune, eines Außenspielbereiches und einer Fläche für das Halten von Tieren aus der Landwirtschaft in direkter Nähe erweitert werden. Zusätzlich soll eine Fläche für die Errichtung von ca. 40 Stellplätzen entlang der bestehenden Erschließung für Besucher eingeplant werden.

 

Die Bauleitplanungen liegen vor und sind in Kopie dieser Vorlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Pulvermühle sowie der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 105 – Waldbröl-Pulvermühle – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzungen ergeben sich aus den Planzeichnungen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g. Bauleitpläne.