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Sachverhalt: Auf
Antrag der Diakonie Michaelshoven, Geschäftsbereich Integrationshilfen, Köln,
vom 08.10.2007 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der
Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 29.10.2007 das Erweiterungskonzept für das
Haus Segenborn in Pulvermühle vor Ort besichtigt und beraten und die Verwaltung
einstimmig beauftragt, mit der Bezirksregierung Köln die 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes abzustimmen. Gleichzeitig wurde die Aufstellung der
vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung empfohlen. Die
Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 31.01.2008 erklärt, dass die 43.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Pulvermühle an
die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. Die
bestehende soziale Einrichtung des Hauses Segenborn soll in den
Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden. Geplant ist die Schaffung eines
Gastronomiebetriebes mit Café und Abendgastronomie angegliedert an die
bestehende Einrichtung. Darüber hinaus soll das Spiel- und Freizeitangebot
insbesondere für Familien mit Kindern durch die Schaffung einer westlich zur
bestehenden Bebauung gelegenen Spielscheune, eines Außenspielbereiches und
einer Fläche für das Halten von Tieren aus der Landwirtschaft in direkter Nähe
erweitert werden. Zusätzlich soll eine Fläche für die Errichtung von ca. 40
Stellplätzen entlang der bestehenden Erschließung für Besucher eingeplant
werden. Die
Bauleitplanungen liegen vor und sind in Kopie dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Pulvermühle sowie der 1. Änderung und
Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 105 – Waldbröl-Pulvermühle – der
Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzungen ergeben sich aus den
Planzeichnungen. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g. Bauleitpläne. |
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