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Vorlage - 60/498/2008  

 
 
Betreff: Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 11 D - Hermesdorf - Biebelshofer Weg - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
10.03.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
12.03.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 28.08.2007 bei zwei Gegenstimmen beschlossen, eine Teilfläche des städtischen Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 373 in Hermesdorf, Biebelshofer Weg, als Lagerplatz für die Zwischenlagerung und Kompostierung von organischen Abfällen des städtischen Baubetriebshofes anzulegen. Gleichzeitig wurde die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes beschlossen.

 

Die Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises hat befristet auf ein Jahr den Lagerplatz genehmigt. Zur dauerhaften Genehmigung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Es wurde ein sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erarbeitet. Es handelt sich um den Bebauungsplan Nr. 11 D – Hermesdorf – Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl.

 

Das Konzept des Bebauungsplanes sieht vor, dass das städtische Grundstück als Gewerbegebiet ausgewiesen wird. Zukünftige Nutzungen haben auf angrenzende Wohngebäude Rücksicht zu nehmen.

 

Die Einzelheiten der Planung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 11 D – Hermesdorf – Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 11 D gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.