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Sachverhalt: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in
seiner Sitzung am 28.08.2007 bei zwei Gegenstimmen beschlossen, eine Teilfläche
des städtischen Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 373
in Hermesdorf, Biebelshofer Weg, als Lagerplatz für die Zwischenlagerung und
Kompostierung von organischen Abfällen des städtischen Baubetriebshofes
anzulegen. Gleichzeitig wurde die Aufstellung des erforderlichen
Bebauungsplanes beschlossen. Die
Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises hat befristet auf ein Jahr den
Lagerplatz genehmigt. Zur dauerhaften Genehmigung ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich. Es
wurde ein sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erarbeitet.
Es handelt sich um den Bebauungsplan Nr. 11 D – Hermesdorf –
Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl. Das
Konzept des Bebauungsplanes sieht vor, dass das städtische Grundstück als
Gewerbegebiet ausgewiesen wird. Zukünftige Nutzungen haben auf angrenzende
Wohngebäude Rücksicht zu nehmen. Die
Einzelheiten der Planung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des
Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 11 D –
Hermesdorf – Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl. Die Abgrenzung
ergibt sich aus dem Anlageplan. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt wird. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs.
2 Satz 1 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §
3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 11 D gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 sowie § 3
Abs. 2 BauGB. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz
1 Ziff. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB. |
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