Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 22.08.2007 einstimmig die
Aufstellung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet
Happach – der Stadt Waldbröl beschlossen. Gleichzeitig wurde die
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen. Der
Bebauungsplan weist für das gesamte Gebiet der vorhandenen neun Wochenendhausgrundstücke
Art und Maß der baulichen Nutzung aus. Dadurch können die illegal errichteten
baulichen Anlagen überwiegend planungsrechtlich abgesichert werden. Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Stellungnahme
des Aggerverbandes, Gummersbach, vom 25.02.2008 Der
Aggerverband teilt mit, dass aus Sicht der Fachbereiche Gewässerentwicklung und
–unterhaltung bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes keine
grundsätzlichen Bedenken bestehen. Hinweis
zu den Ausgleichsmaßnahmen: Gemäß
der vorliegenden Begründung soll das bestehende Defizit von 22.838 ökologischen
Wertpunkten durch den Ankauf von ökologischen Wertpunkten vom noch
einzurichtenden Ökokonto der Stadt Waldbröl kompensiert werden. Vor
dem Hintergrund der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird
alternativ vorgeschlagen, als Ausgleich für die Eingriffe in Natur und
Landschaft folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen: Es
existiert ein Konzept zur naturnahen Entwicklung der Nebengewässer der Bröl.
Neben der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen wird für den betroffenen Bereich
des Happacher Baches unter anderem das Öffnen des verrohrten
Gewässerabschnittes, der Rückbau von Sohl- und Ufersicherungen, die Rücknahme
von Privatnutzungen am Gewässer (Viehunterstand) vorgeschlagen. Das
Wochenendhausgebiet Happach ist nicht im gültigen Netzplan der Kläranlage
Homburg-Bröl aus dem Jahr 2002 enthalten. Da keine Aussagen über das im Gebiet
anfallende Abwasser gemacht werden, kann seitens des Aggerverbandes keine
abschließende Stellungnahme abgegeben werden. Beschlussvorschläge: Der
Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zu den Ausgleichsmaßnahmen zur
Kenntnis. Anstelle der Inanspruchnahme des Ökokontos der Stadt Waldbröl können
auch die vom Aggerverband vorgeschlagenen Maßnahmen als Ausgleich in Betracht
kommen. Der
Stadtrat stellt fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl
nur die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Aussagen zur Erschließung
(einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht erforderlich. Das Gebiet wird
nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden. Der
Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Einfachen Bebauungsplanes Nr.
63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 3
Abs. 2 BauGB. Der
Stadtrat beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||