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Vorlage - 60/499/2008  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
10.03.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
12.03.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 22.08.2007 einstimmig die Aufstellung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl beschlossen. Gleichzeitig wurde die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Der Bebauungsplan weist für das gesamte Gebiet der vorhandenen neun Wochenendhausgrundstücke Art und Maß der baulichen Nutzung aus. Dadurch können die illegal errichteten baulichen Anlagen überwiegend planungsrechtlich abgesichert werden.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

Stellungnahme des Aggerverbandes, Gummersbach, vom 25.02.2008

 

Der Aggerverband teilt mit, dass aus Sicht der Fachbereiche Gewässerentwicklung und –unterhaltung bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

 

Hinweis zu den Ausgleichsmaßnahmen:

 

Gemäß der vorliegenden Begründung soll das bestehende Defizit von 22.838 ökologischen Wertpunkten durch den Ankauf von ökologischen Wertpunkten vom noch einzurichtenden Ökokonto der Stadt Waldbröl kompensiert werden.

 

Vor dem Hintergrund der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird alternativ vorgeschlagen, als Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen:

 

Es existiert ein Konzept zur naturnahen Entwicklung der Nebengewässer der Bröl. Neben der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen wird für den betroffenen Bereich des Happacher Baches unter anderem das Öffnen des verrohrten Gewässerabschnittes, der Rückbau von Sohl- und Ufersicherungen, die Rücknahme von Privatnutzungen am Gewässer (Viehunterstand) vorgeschlagen.

 

Das Wochenendhausgebiet Happach ist nicht im gültigen Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl aus dem Jahr 2002 enthalten. Da keine Aussagen über das im Gebiet anfallende Abwasser gemacht werden, kann seitens des Aggerverbandes keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden.

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zu den Ausgleichsmaßnahmen zur Kenntnis. Anstelle der Inanspruchnahme des Ökokontos der Stadt Waldbröl können auch die vom Aggerverband vorgeschlagenen Maßnahmen als Ausgleich in Betracht kommen.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl nur die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Aussagen zur Erschließung (einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht erforderlich. Das Gebiet wird nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Stadtrat beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.