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Vorlage - 60/500/2008  

 
 
Betreff: 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Wilkenroth-Schönfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
10.03.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
12.03.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 29.10.2007 einstimmig die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Wilkenroth – Schönfeld beschlossen.

 

Ziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Bolzplatzes am Ortsrand – Errichtung durch den gemeinnützigen Verein Wilkenroth 1924 e.V. – und Anlage einer Obstwiese als ökologische Kompensationsmaßnahme, die in das noch einzurichtende Ökokonto der Stadt Waldbröl eingestellt werden soll.

 

Das gesamte Plangebiet wird somit als Grünfläche dargestellt, untergliedert in ökologisches Kompensationsgrün – Streuobstwiese – und Bolzplatz.

 

Die öffentliche Auslegung des Planes erfolgte in der Zeit vom 05.02.2008 bis einschließlich 05.03.2008. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme bis zum 05.03.2008 gebeten.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

  1. Stellungnahme RWE Rhein-Ruhr Netz Service GmbH, Wissen, vom 28.01.2008:

 

Das RWE teilt mit, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Sicherheitsabstände zur 10.000 V-Leitung nach DIN EN 50423 einzuhalten sind. Der Abstand allgemeiner Sportflächen (hier: Bolzplatz) zur Leitung darf 7,6 m nicht unterschreiten. Der Abstand der 10.000 V-Leitung zu Ballfangzäunen darf 3,6 m nicht unterschreiten. Unter der Leitung dürfen keine Bäume angepflanzt werden. Der seitliche Abstand der Bäume zur Leitung darf 3,0 m nie unterschreiten.

 

Während der Bauphase darf keinesfalls der Mindestabstand von 3,0 m unterschritten werden, d.h. der einzuhaltende Mindestabstand muss auch bei ausladenden Geräten und Hilfsmitteln (z.B. Kran, Bagger, Leiter etc.) jederzeit gewährleistet sein. Sofern dies nicht möglich ist, muss die Leitung vor diesen Arbeiten freigeschaltet und geerdet werden.

 

 

  1. Stellungnahme des Aggerverbandes, Gummersbach, vom 20.02.2008:

 

Der Aggerverband teilt mit, dass im Bereich der Flächennutzungsplanänderung die Rohrstrecke 25 (DN 1000) betroffen ist. Es ist zu beachten, dass der Schutzstreifen von 8,0 m nicht bepflanzt werden darf. Die Anweisung zum Schutz von Trinkwassertransportleitungen ist ebenfalls zu beachten.

 

 

 

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Sicherheitsabstände zur 10.000 V-Leitung gemäß DIN EN 50423 eingehalten werden. Das RWE hat durch Setzen eines zusätzlichen Strommastes die erforderlichen vertikalen Abstände hergestellt. Die Bepflanzung hält den seitlichen Abstand ein.

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Aggerverbandes bezüglich der Trinkwassertransportleitung zur Kenntnis und stellt fest, dass der Schutzstreifen weder von baulichen Anlagen noch von der Bepflanzung tangiert wird.

 

Beschlussvorschlag zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Wilkenroth – Schönfeld im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2, 5 und 13 des Baugesetzbuches mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung hierzu.