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Sachverhalt: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in
seiner Sitzung am 29.10.2007 einstimmig die Aufstellung der 41. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Wilkenroth –
Schönfeld beschlossen. Ziel
dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Bolzplatzes am
Ortsrand – Errichtung durch den gemeinnützigen Verein Wilkenroth 1924
e.V. – und Anlage einer Obstwiese als ökologische Kompensationsmaßnahme,
die in das noch einzurichtende Ökokonto der Stadt Waldbröl eingestellt werden
soll. Das
gesamte Plangebiet wird somit als Grünfläche dargestellt, untergliedert in
ökologisches Kompensationsgrün – Streuobstwiese – und Bolzplatz. Die
öffentliche Auslegung des Planes erfolgte in der Zeit vom 05.02.2008 bis
einschließlich 05.03.2008. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden um Stellungnahme bis zum 05.03.2008 gebeten. Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Das RWE teilt mit, dass gegen die Änderung des
Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
Sicherheitsabstände zur 10.000 V-Leitung nach DIN EN 50423 einzuhalten sind.
Der Abstand allgemeiner Sportflächen (hier: Bolzplatz) zur Leitung darf 7,6 m
nicht unterschreiten. Der Abstand der 10.000 V-Leitung zu Ballfangzäunen darf
3,6 m nicht unterschreiten. Unter der Leitung dürfen keine Bäume angepflanzt
werden. Der seitliche Abstand der Bäume zur Leitung darf 3,0 m nie unterschreiten. Während der Bauphase darf keinesfalls der
Mindestabstand von 3,0 m unterschritten werden, d.h. der einzuhaltende
Mindestabstand muss auch bei ausladenden Geräten und Hilfsmitteln (z.B. Kran,
Bagger, Leiter etc.) jederzeit gewährleistet sein. Sofern dies nicht möglich
ist, muss die Leitung vor diesen Arbeiten freigeschaltet und geerdet werden.
Der Aggerverband teilt mit, dass im Bereich der
Flächennutzungsplanänderung die Rohrstrecke 25 (DN 1000) betroffen ist. Es ist
zu beachten, dass der Schutzstreifen von 8,0 m nicht bepflanzt werden darf. Die
Anweisung zum Schutz von Trinkwassertransportleitungen ist ebenfalls zu
beachten. Beschlussvorschläge: Zu
1. Stellungnahme RWE: Der
Stadtrat stellt fest, dass die Sicherheitsabstände zur 10.000 V-Leitung gemäß
DIN EN 50423 eingehalten werden. Das RWE hat durch Setzen eines zusätzlichen
Strommastes die erforderlichen vertikalen Abstände hergestellt. Die Bepflanzung
hält den seitlichen Abstand ein. Zu
2. Stellungnahme Aggerverband: Der
Stadtrat nimmt die Hinweise des Aggerverbandes bezüglich der
Trinkwassertransportleitung zur Kenntnis und stellt fest, dass der
Schutzstreifen weder von baulichen Anlagen noch von der Bepflanzung tangiert
wird. Beschlussvorschlag
zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Waldbröl im Bereich Wilkenroth – Schönfeld im vereinfachten
Verfahren gemäß §§ 2, 5 und 13 des Baugesetzbuches mit den Darstellungen des Anlageplanes
sowie der Begründung hierzu. |
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