Bürgerinformationssystem

Vorlage - 10/503/2008  

 
 
Betreff: Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thiel, ChristophAktenzeichen:FB I - Innere Dienste
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
12.03.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2008 ist die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung vorgestellt worden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat hierbei den Wunsch geäußert, dass unter Tarif-Nr. 15 „Büchereigebühren“ Änderungen bei den unter b), c), d) und e) aufgeführten Tarifstellen eine Anhebung dahingehend vorgenommen werden soll, als dass die dort ausgewiesenen Beträge um 30 % angehoben werden sollen. Mithin ergeben sich nachstehende Gebührenhöhen:

 

15. Büchereigebühren

 

b) Überschreiten der Leihfrist

    Versäumnisgebühr pro Medium und Woche    0,70 €, bisher 0,50 €

 

    Mahngebühr = Porto und Verwaltungsgebühr

    (zusätzlich zur Versäumnisgebühr)

    1. Mahnung (1. Brief)      1,30 €, bisher  1,00 €

    2. Mahnung (2. Brief)      2,60 €, bisher  2,00 €

 

c) Kostenersatz bei Beschädigung oder Verlust

    von Material

    MC-, CD-Hüllen       1,30 €, bisher  1,00 €

    Doppel-MC oder CD      2,60 €, bisher  2,00 €

    MC-, CD-Hülle mit Textheft oder Beiheft    3,90 €, bisher  3,00 €

    Medien-Etikett       1,30 €, bisher  1,00 €

    Spielregeln oder Spielmaterial     2,00 €, bisher  1,50 €

 

d) Einarbeitung eines Ersatzexemplars eines

    beschädigten oder in Verlust geratenen Mediums   3,30 €, bisher  2,50 €

 

e) Abholung von nicht zurückgegebenen Medien durch

    Stadtboten je Botengang               19,50 €, bisher 15,00 €

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waldbröl in der Fassung, welche dem Haupt- und Finanzausschuss am 27.02.2008 vorgelegt wurde mit den v.g. Änderungen bei den Büchereigebühren. Die Verwaltungsgebührensatzung soll zum 01.04.2008 in Kraft treten.