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Sachverhalt:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2008 ist die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung vorgestellt worden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat hierbei den Wunsch geäußert, dass unter Tarif-Nr. 15 „Büchereigebühren“ Änderungen bei den unter b), c), d) und e) aufgeführten Tarifstellen eine Anhebung dahingehend vorgenommen werden soll, als dass die dort ausgewiesenen Beträge um 30 % angehoben werden sollen. Mithin ergeben sich nachstehende Gebührenhöhen:
15. Büchereigebühren
b) Überschreiten der Leihfrist Versäumnisgebühr pro Medium und Woche 0,70 €, bisher 0,50 €
Mahngebühr = Porto und Verwaltungsgebühr (zusätzlich zur Versäumnisgebühr) 1. Mahnung (1. Brief) 1,30 €, bisher 1,00 € 2. Mahnung (2. Brief) 2,60 €, bisher 2,00 €
c) Kostenersatz bei Beschädigung oder Verlust von Material MC-, CD-Hüllen 1,30 €, bisher 1,00 € Doppel-MC oder CD 2,60 €, bisher 2,00 € MC-, CD-Hülle mit Textheft oder Beiheft 3,90 €, bisher 3,00 € Medien-Etikett 1,30 €, bisher 1,00 € Spielregeln oder Spielmaterial 2,00 €, bisher 1,50 €
d) Einarbeitung eines Ersatzexemplars eines beschädigten oder in Verlust geratenen Mediums 3,30 €, bisher 2,50 €
e) Abholung von nicht zurückgegebenen Medien durch Stadtboten je Botengang 19,50 €, bisher 15,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waldbröl in der Fassung, welche dem Haupt- und Finanzausschuss am 27.02.2008 vorgelegt wurde mit den v.g. Änderungen bei den Büchereigebühren. Die Verwaltungsgebührensatzung soll zum 01.04.2008 in Kraft treten. |
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