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Sachverhalt: In
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2008 ist die Neufassung
der Verwaltungsgebührensatzung vorgestellt worden. Der
Haupt- und Finanzausschuss hat hierbei den Wunsch geäußert, dass unter
Tarif-Nr. 15 „Büchereigebühren“ Änderungen bei den unter b), c), d)
und e) aufgeführten Tarifstellen eine Anhebung dahingehend vorgenommen werden
soll, als dass die dort ausgewiesenen Beträge um 30 % angehoben werden sollen.
Mithin ergeben sich nachstehende Gebührenhöhen: 15.
Büchereigebühren b)
Überschreiten der Leihfrist Versäumnisgebühr pro Medium und Woche 0,70 €, bisher 0,50 € Mahngebühr = Porto und Verwaltungsgebühr (zusätzlich zur Versäumnisgebühr) 1. Mahnung (1. Brief)
1,30 €, bisher 1,00 € 2. Mahnung (2. Brief)
2,60 €, bisher 2,00 € c)
Kostenersatz bei Beschädigung oder Verlust von Material MC-, CD-Hüllen
1,30 €, bisher 1,00 € Doppel-MC oder CD 2,60
€, bisher 2,00 € MC-, CD-Hülle mit Textheft oder Beiheft 3,90 €,
bisher 3,00 € Medien-Etikett
1,30 €, bisher 1,00 € Spielregeln oder Spielmaterial
2,00 €, bisher 1,50 € d)
Einarbeitung eines Ersatzexemplars eines beschädigten oder in Verlust geratenen
Mediums 3,30 €,
bisher 2,50 € e)
Abholung von nicht zurückgegebenen Medien durch Stadtboten je Botengang 19,50 €, bisher 15,00 € Beschlussvorschlag: Der
Rat beschließt die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waldbröl in der
Fassung, welche dem Haupt- und Finanzausschuss am 27.02.2008 vorgelegt wurde
mit den v.g. Änderungen bei den Büchereigebühren. Die
Verwaltungsgebührensatzung soll zum 01.04.2008 in Kraft treten. |
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