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Vorlage - 32/504/2008  

 
 
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Waldbröl im Jahre 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Risch, Heinz-HermannAktenzeichen:FB II/32/722-60
Federführend:Fachbereich II, Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
12.03.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG) können die örtlichen Ordnungsbehörden vier Sonn- oder Feiertage im Jahr zum Verkauf (maximal fünf Stunden pro Tag) freigeben.

 

Es ist Wunsch des Waldbröler Einzelhandels, auch im Jahr 2008 von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Im Einzelnen sind folgende Tage vorgesehen:

 

Sonntag, 18.05.2008 Stadtfest

Sonntag, 17.08.2008 Herbstkirmes und Oldtimer-Ausstellung

Sonntag, 09.11.2008 Martinsmarkt

Sonntag, 30.11.2008 Weihnachtsmarkt

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Jahre 2008

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung vom

 

über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Waldbröl im Jahre 2008

 

 

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz –LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV NRW S. 516) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten  auf dem Gebiet des Arbeits-, Immissions- und technischen Gefahrenschutzes vom 25.01.2000 (SGV NRW S. 281) in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 25 ff. des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW S. 274) wird von der Stadt Waldbröl als örtlicher Ordnungsbehörde durch Beschluss des Rates vom                   für das Gebiet der Stadt Waldbröl folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

 

 

§ 1

 

Die Verkaufsstellen in der Stadt Waldbröl dürfen an folgenden Tagen im Jahr 2008, jeweils von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, geöffnet werden:

 

Sonntag, 18.05.2008 Stadtfest,

Sonntag, 17.08.2008 Herbstkirmes und Oldtimer-Ausstellung,

Sonntag, 09.11.2008 Martinstag,

Sonntag, 30.11.2008 Weihnachtsmarkt.

 

 

§ 2

 

(1)   Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.

 

(2)   Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden.

 

 

§ 3

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

Waldbröl, den

Stadt Waldbröl als

örtliche Ordnungsbehörde

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

(Sylke Dickmann)