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Vorlage - 60/528/2008  

 
 
Betreff: Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Hecke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
11.08.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
13.08.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 23.10.2006 einstimmig die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortschaft Hecke beschlossen.  Dies erfolgte aufgrund des Antrages des Herrn Bernd Hostasch, Am Hähnchen 7, Waldbröl, auf Ausweisung des Grundstücks Gemarkung Schnörringen, Flur 61, Flurstück Nr. 76 als Bauland.

 

Die Satzung orientiert sich an der vorhandenen Bausubstanz. Innerhalb des Satzungsgebietes können zwei Baulücken geschlossen werden. Es sind nur Wohnzwecken dienende Vorhaben zulässig.

 

Die öffentliche Auslegung der Satzung erfolgte in der Zeit vom 17.12.2007 bis einschließlich 17.01.2008. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 23.01.2008 gegeben.

 

Planungsrelevante Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 35 Abs. 6 und Abs. 2, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 und § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 13.08.2008 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich der Satzung für den bebauten Bereich im Außenbereich Hecke ist den Festsetzungen in der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt 1 : 2.500), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen, wobei die Innenkante der Umrandung für die Festlegung maßgebend ist.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegen gehalten werden, dass sie der Darstellung im Flächennutzungsplan über „Flächen für die Landwirtschaft“ widersprechen oder die Entstehung oder die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.