Bürgerinformationssystem

Vorlage - 60/529/2008  

 
 
Betreff: 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
11.08.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
13.08.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 28.08.2007 nach Ortsbesichtigung bei einer Gegenstimme die Aufstellung der 2. Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach zwecks Ausweisung einer Bautiefe entlang der Straße Kremberg auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57, aufgrund des Antrages der Frau Ilse Schallenberg beschlossen. Auf dem Grundstück sollen zwei Bauplätze planungsrechtlich abgesichert werden. Es handelt sich um eine Baulückenschließung.

 

Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes erfolgte in der Zeit vom 17.03.2008 bis einschließlich 17.04.2008. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden bis zum 17.04.2008 um Stellungnahme gebeten.

 

Stellungnahmen der Bürger liegen nicht vor.

 

 

  1. Stellungnahme RWE Rhein-Ruhr Netz Service, Wissen, vom 18.03.2008:

 

Das RWE teilt mit, dass über das Baufeld eine Niederspannungsfreileitung verläuft. Während der Bauphase darf der Mindestabstand von 1,00 m zur Niederspannungsfreileitung keinesfalls – auch nicht mit Geräten wie z.B. Bagger, Kran, Leitern usw. – unterschritten werden. Sofern dies nicht möglich ist, muss die Leitung vor Beginn dieser Arbeiten isoliert oder freigeschaltet und geerdet werden.

 

 

  1. Stellungnahme des Aggerverbandes, Gummersbach, vom 13.03.2008:

 

Der Aggerverband teilt mit, dass das Plangebiet nicht im derzeit gültigen Netzplan enthalten ist. Aus Sicht der Abwasserbehandlung bestehen aber wegen Geringfügigkeit keine Bedenken.

 

 

  1. Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Grünenbach-Rölefeld-Eiershagen e.V. vom 07.04.2008:

 

Der Verein teilt mit, dass eine Trinkwasserversorgung im Plangebiet zurzeit nicht möglich ist.

 

Die Situation des Leitungsnetzes im Bereich des Straßenzuges Kremberg / Schraubenberg stellt sich momentan wie folgt dar: Es existieren lediglich zwei Hauswasseranschlussleitungen aus Richtung Grünenbacher Straße zu den Häusern Kremberg 12 und 5. Diese Leitungen mit geringem Querschnitt wurden vor vielen Jahren meist über private Grundstücke Dritter verlegt, was zur Folge hat, dass die Hausanschlussschieber sich weit entfernt der zugehörigen Wohnhäuser befinden. Diese Anschlusspraxis kommt in heutiger Zeit nicht mehr zur Anwendung. Um unter anderem rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollen Neubauten nur noch in kürzester Entfernung und unmittelbar an das Hauptrohrnetz angeschlossen werden. Dieses ist momentan im genannten Gebiet nicht möglich.

 

Ein zeitnaher Ausbau des Hauptrohrnetzes im Bereich Kremberg / Schraubenberg ist dem Verein aus finanzieller Sicht nicht möglich, da durch die seitens der Stadt Waldbröl im Januar 2008 erweiterte Ortslagenabgrenzung im südlichen Bereich Rölefeld eine erhebliche Erweiterung des Hauptrohrnetzes erforderlich ist. Dieser Ausbau befindet sich bereits in fortgeschrittener Planung. Gleichzeitig sind noch weitere wichtige Baumaßnahmen in Ausführung.

 

In der nahen Vergangenheit ermöglichte die Stadt Waldbröl nach Meinung des Vereins enge Rand- und Lückenbebauungen durch die parzellenweise Ausweitung der Abgrenzungen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Grünenbach und Rölefeld nach § 34 BauGB in immer kürzerer Folge. Diese Ausweisungen werden als Dorfstruktur und Dorfbild zerstörend angesehen. Da es sich bei diesen Flächen fast ausschließlich um bebaubare Grundstücke handelt, ist der Verein als örtlicher Wasserversorger automatisch im Zugzwang sein Leitungsnetz anzupassen und auszubauen.

 

Um für die Zukunft eine konkrete Planungssicherheit zu erhalten, bittet der Verein um Informationen über die von der Stadt Waldbröl bis zum Jahre 2015 geplanten Ortserweiterungen und Bebauungsplanungen der genannten Ortsteile in Form von Lageplänen und Beschreibungen vorzulegen.

 

 

  1. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Oberbergischer Kreis, Lindlar, vom 14.04.2008:

 

Die Landwirtschaftskammer teilt mit, dass gegen die beabsichtigte Erweiterung der Satzung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Allerdings sind landwirtschaftliche Belange durch die geplante Kompensationsmaßnahme K1 betroffen.

 

Gegen die Kompensationsmaßnahme K1 bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken.

 

Da es sich bei der für die Planänderung vorgesehenen Fläche um eine gut zu bewirtschaftende und damit aus landwirtschaftlicher Sicht wertvolle Grünlandfläche handelt, stellt die beabsichtigte Planänderung eine Beeinträchtigung der Agrarstruktur dar.

 

Die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen ist generell hoch. Wegen der bestehenden Flächenknappheit sind Ersatzflächen für den dort wirtschaftenden Landwirt nicht unbedingt verfügbar. Besonders problematisch ist die Überplanung der Flächen, die sich nicht im Eigentum der Landwirte befinden, sondern von diesen als Pachtflächen bewirtschaftet werden.

 

Die Anpflanzung einer mindestens 5,00 m breiten lockeren Landschaftshecke führt zu einer Nutzungseinschränkung der verbleibenden Restfläche, deren Bewirtschaftung dann wahrscheinlich unwirtschaftlich wird, zumal von der Hecke weitere Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

 

Um die Beeinträchtigung der Landwirtschaft zu begrenzen, ist jede Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen daher auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Insbesondere verbieten sich Kompensationsmaßnahmen, wenn diese dadurch einer Nutzung entzogen werden. Es wird deshalb angeregt, die geplante Maßnahme durch eine produktionsintegrierte Maßnahme zu ersetzen.

 

 

  1. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 17.04.2008:

 

Der Landrat teilt mit, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen, wenn sichergestellt ist, dass die Vermeidungsmaßnahmen, Minderungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen – wie unter Punkt 2.3.4 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages dargestellt (auch Pflege der Maßnahmen) – durch einen Städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Nach Rechtskraft der Satzungsergänzung bittet der Landrat um Zusendung eines rechtskräftigen Exemplars einschließlich Städtebaulichem Vertrag.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des RWE bezüglich der vorhandenen Niederspannungsfreileitung zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich des Netzplanes zur Kenntnis.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Wasserleitungsverein Grünenbach – Rölefeld – Eiershagen e.V.:

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Grünenbach – Rölefeld - Eiershagen e.V. zurück. Bei der vorliegenden Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach handelt es sich um eine Angebotsplanung. Zur gesicherten Erschließung zählt auch die Wasserversorgung. Eine Baugenehmigung kann erst erteilt werden, wenn diese Problematik gelöst ist.

 

Der Vortrag des Wasserleitungsvereines ist kein Hinderungsgrund für die Inkraftsetzung der Ergänzungssatzung. Das auszuweisende Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57, ist bereits von der Grünenbacher Straße her angeschlossen. Sollten die neuen Bauplätze von dort aus nicht versorgt werden können, müssen die Bauherren ggf. auf eigene Kosten die erforderliche Wasserleitung in den öffentlichen Straßen verlegen oder die Investition des Wasserleitungsvereins abwarten.

 

Den Argumenten des Wasserleitungsvereins auf Zerstörung der Dorfstruktur und des Dorfbildes durch Ausweisung von Bauland in Grünenbach wird nachdrücklich widersprochen. Die gesamte Ortslage Grünenbach ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl mit Wohnbaufläche dargestellt und deshalb auch für eine weitere Wohnbebauung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine städtebaulich geordnete Entwicklung, indem neue Baugrundstücke ausschließlich entlang bestehender Erschließungsanlagen ausgewiesen werden. Die Grundstückszuschnitte weisen durchweg dorftypische Größen auf. Die weitere Baulandentwicklung bis 2015 ist nicht absehbar.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Landwirtschaftskammer:

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Die Kompensationsmaßnahme K1 stellt eine landschaftsökologisch wertvolle Aufwertung am südwestlichen Ortsrand von Grünenbach dar. Diese Maßnahme hat die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde gefunden. Landwirtschaftliche Flächen gehen nur in einer Größenordnung von 1.450 m² verloren. Es verbleibt eine im Zusammenhang zu bewirtschaftende Restfläche in ausreichender Größe. Um keinen Zerschneidungsschaden auszulösen, wurde die Maßnahme entlang bestehender Wirtschaftswege geplant.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass als Alternative zu der Kompensationsmaßnahme K1 auch das einzurichtende städtische Ökokonto in Anspruch genommen werden kann. Dies setzt jedoch die Zustimmung der Eigentümerin voraus.

 

 

Zu 5. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt den Vorgaben des Oberbergischen Kreises statt. Der Städtebauliche Vertrag wird allerdings erst abgeschlossen, wenn ein konkreter Bauantrag vorliegt.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grünenbach im Bereich „Kremberg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 13.08.2008 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Grünenbach in der Fassung der 1. Ergänzung vom 07.08.2002 wird im Bereich „Kremberg“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.