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Vorlage - 60/550/2008  

 
 
Betreff: 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach - Sportplatz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
11.08.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
13.08.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 07.05.2008 die öffentliche Auslegung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach - Sportplatz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird insbesondere die Errichtung des Vereinsheimes mit einer zulässigen Grundfläche von maximal 200 m² planungsrechtlich abgesichert. Außerdem werden Erweiterungsflächen für ein künftiges Kleinspielfeld in das Plangebiet einbezogen.

 

Von den Bürgern sind während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 24.06.2008:

 

Der Landrat teilt mit, dass gegen die Planung aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen. Für die Durchführung der Umweltprüfung, die Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung ist festzustellen, dass hier derzeit keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen für bzw. an die Planung und den Planungsbereich vorliegen. Mit der Entwurfsfassung des Umweltberichtes ist den im Plangebiet tangierten und zu berücksichtigenden landschaftspflegerischen Belangen entsprochen. Die Notwendigkeit einer weitergehenden Detaillierung von Umweltbericht und Umweltprüfung ist somit derzeitig nicht erkennbar bzw. nicht erforderlich. Gegebenenfalls dennoch im Rahmen der weiteren Planerarbeitung benötigte fachplanerische Unterlagen sollten kurzfristig in gemeinsamer Bestandsaufnahme / Abstimmung ermittelt werden.

 

Hinweis:

 

Die von der städtebaulichen Planung der Stadt Waldbröl im Bereich des Sportplatzes im Ortsteil Schönenbach tangierten Zielsetzungen und Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 5 „Waldbröl / Morsbach“ des Oberbergischen Kreises (Entwicklungsziel 1 „Erhaltung der Landschaft“) außerhalb des Landschaftsschutzgebietes für den bestehenden Sportplatz stehen der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht entgegen.

 

Gegen die Planung bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken, da insbesondere auch die Ergebnisse der umweltgeologischen Untersuchung des Sportplatzes berücksichtigt wurden. Dennoch möchte der Landrat auf nachfolgendes hinweisen:

 

-          Gemäß der Digitalen Bodenbelastungskarte kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden, dass im natürlichen Boden im Umfeld des Sportplatzes die Schwermetallgehalte an Blei, Cadmium, Zink und Nickel die Vorsorgewerte nach Bundesbodenschutzverordnung überschreiten.

 

-          Eine Überschreitung der Prüf- und Maßnahmenwerte, wodurch eine Gefahrensituation zu erwarten wäre, ist jedoch nicht zu besorgen.

 

-          Der im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen abgeschobene und ausgehobene Oberboden sollte im Plangebiet verbleiben.

 

-          Bei der Errichtung der geplanten PKW-Stellplätze bzw. eines Kleinspielfeldes ist zu beachten, dass dort nach heutigem Kenntnisstand bereits Schotter / Splitt in den Untergrund eingebracht wurde. Ausgehobenes Material sollte vor Ort verbleiben.

 

-          Im Rahmen der weiteren planerischen Qualifizierung sind Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Boden durch (Teil-)Versiegelung zu berücksichtigen.

 

Darüber hinaus bestehen gegen die Planung keine Bedenken bzw. es werden keine weiteren Anregungen zur Planung vorgetragen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Landrates:

 

Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Landrates:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer und bodenschutzrechtlicher Sicht mit den entsprechenden Hinweisen zustimmend zur Kenntnis.

 

Beschlussvorschlag zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach – Sportplatz gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung hierzu.