Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 07.05.2008 die öffentliche
Auslegung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im
Bereich Schönenbach - Sportplatz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit
dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird insbesondere die Errichtung des
Vereinsheimes mit einer zulässigen Grundfläche von maximal 200 m²
planungsrechtlich abgesichert. Außerdem werden Erweiterungsflächen für ein
künftiges Kleinspielfeld in das Plangebiet einbezogen. Von
den Bürgern sind während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen
eingegangen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen
Auslegung benachrichtigt und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Stellungnahme
des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 24.06.2008: Der
Landrat teilt mit, dass gegen die Planung aus landschaftspflegerischer Sicht
keine Bedenken bestehen. Für die Durchführung der Umweltprüfung, die
Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung ist festzustellen, dass hier
derzeit keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder
Anforderungen für bzw. an die Planung und den Planungsbereich vorliegen. Mit
der Entwurfsfassung des Umweltberichtes ist den im Plangebiet tangierten und zu
berücksichtigenden landschaftspflegerischen Belangen entsprochen. Die Notwendigkeit
einer weitergehenden Detaillierung von Umweltbericht und Umweltprüfung ist
somit derzeitig nicht erkennbar bzw. nicht erforderlich. Gegebenenfalls dennoch
im Rahmen der weiteren Planerarbeitung benötigte fachplanerische Unterlagen
sollten kurzfristig in gemeinsamer Bestandsaufnahme / Abstimmung ermittelt
werden. Hinweis: Die
von der städtebaulichen Planung der Stadt Waldbröl im Bereich des Sportplatzes
im Ortsteil Schönenbach tangierten Zielsetzungen und Inhaltsbestimmungen des
rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 5 „Waldbröl / Morsbach“ des
Oberbergischen Kreises (Entwicklungsziel 1 „Erhaltung der
Landschaft“) außerhalb des Landschaftsschutzgebietes für den bestehenden
Sportplatz stehen der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht entgegen. Gegen
die Planung bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken, da
insbesondere auch die Ergebnisse der umweltgeologischen Untersuchung des
Sportplatzes berücksichtigt wurden. Dennoch möchte der Landrat auf
nachfolgendes hinweisen: -
Gemäß
der Digitalen Bodenbelastungskarte kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden,
dass im natürlichen Boden im Umfeld des Sportplatzes die Schwermetallgehalte an
Blei, Cadmium, Zink und Nickel die Vorsorgewerte nach
Bundesbodenschutzverordnung überschreiten. -
Eine
Überschreitung der Prüf- und Maßnahmenwerte, wodurch eine Gefahrensituation zu
erwarten wäre, ist jedoch nicht zu besorgen. -
Der
im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen abgeschobene und ausgehobene Oberboden sollte im
Plangebiet verbleiben. -
Bei
der Errichtung der geplanten PKW-Stellplätze bzw. eines Kleinspielfeldes ist zu
beachten, dass dort nach heutigem Kenntnisstand bereits Schotter / Splitt in
den Untergrund eingebracht wurde. Ausgehobenes Material sollte vor Ort
verbleiben. -
Im
Rahmen der weiteren planerischen Qualifizierung sind Ausgleichsmaßnahmen für
Eingriffe in den Boden durch (Teil-)Versiegelung zu berücksichtigen. Darüber
hinaus bestehen gegen die Planung keine Bedenken bzw. es werden keine weiteren
Anregungen zur Planung vorgetragen. Beschlussvorschlag
zur Stellungnahme des Landrates: Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus
landschaftspflegerischer und bodenschutzrechtlicher Sicht mit den
entsprechenden Hinweisen zustimmend zur Kenntnis. Beschlussvorschlag
zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach – Sportplatz gemäß §§ 2 und 5
Baugesetzbuch mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung
hierzu. |
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