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Vorlage - 60/551/2008  

 
 
Betreff: Einfacher Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach - der Stadt Waldbröl (Art und Maß der baulichen Nutzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
11.08.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
13.08.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 12.03.2008 einstimmig die öffentliche Auslegung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Absicherung der vorhandenen Wochenendhäuser mit den teils illegal errichteten Nebenanlagen.

 

Die öffentliche Auslegung des Planes erfolgte in der Zeit vom 26.05.2008 bis einschließlich 26.06.2008. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um entsprechende Stellungnahme gebeten.

 

Stellungnahmen der Bürger liegen nicht vor.

 

 

  1. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Oberbergischer Kreis, Lindlar, vom 29.05.2008:

 

Die Landwirtschaftskammer teilt mit, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen. Hinsichtlich der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird der Alternativvorschlag des Aggerverbandes, diese im Rahmen des KNEF’s für den Happacher Bach durchzuführen, begrüßt. Maßnahmen am Gewässer sind unter der Voraussetzung, dass diese mit den Flächenbewirtschaftern abgestimmt sind, landwirtschaftsverträglich und tragen dazu bei, den Flächenverbrauch zugunsten der Landwirtschaft einzudämmen.

 

 

  1. Stellungnahme des Aggerverbandes, Gummersbach, vom 16.06.2008:

 

Der Aggerverband teilt mit, dass das Wochenendhausgebiet Happach nicht im gültigen Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl aus dem Jahr 2002 enthalten ist. Da keine Aussagen über das im Gebiet anfallende Abwasser gemacht werden, kann der Aggerverband keine abschließende Stellungnahme abgeben.

 

Aus Sicht der Fachbereiche Gewässerentwicklung und –unterhaltung des Aggerverbandes bestehen keine Bedenken.

 

 

  1. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 24.06.2008:

 

Gegen den Bebauungsplan Nr. 63 bestehen aus Sicht des Oberbergischen Kreises keine Bedenken. Zu den von der Planung tangierten landschaftspflegerischen Belangen wird darüber hinaus wie folgt Stellung genommen:

 

Für die Durchführung der Umweltprüfung, die Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung ist festzustellen, dass hier derzeit keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen für bzw. an die Planung und den Planungsbereich vorliegen. Mit der Entwurfsfassung des Umweltberichtes ist in dem Plangebiet tangierten und zu berücksichtigenden landschaftspflegerischen Belangen entsprochen. Die Notwendigkeit einer weitergehenden Detaillierung von Umweltbericht und Umweltprüfung ist somit derzeitig nicht erkennbar bzw. nicht erforderlich. Gegebenenfalls dennoch im Rahmen der weiteren Planerarbeitung benötigte fachplanerische Unterlagen sollten kurzfristig in gemeinsamer Bestandsaufnahme / Abstimmung ermittelt werden.

 

Hinweis:

 

Bezug nehmend auf die Regelungen des novellierten Baugesetzbuches zur Sicherung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen sind die Kommunen gehalten, bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan durch rechtliche Sicherung dafür Sorge zu tragen, dass die vorgesehenen / notwendigen Ausgleichsmaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden (§ 1 a Abs. 3 i.V.m. § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

 

Für die unter Ziff. 2 der Begründung zum Bauleitplan getroffenen Aussagen gilt dies im Besonderen für die räumliche und zeitliche Realisierung des angestrebten planexternen Ausgleichs wie auch für die Zuständigkeitsregelung und verbindliche Absicherung der noch zu bestimmenden ökologischen Maßnahmen. Um eine möglichst frühzeitige Abstimmung über Ort und Umfang der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen wird gebeten.

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Landwirtschaftskammer:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer hinsichtlich der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl ausschließlich die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Aussagen zur Erschließung (einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht erforderlich. Das Gebiet wird nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregungen des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis.

 

Der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung und wird aufgestellt, um die bereits vorhandenen baulichen Anlagen planungsrechtlich abzusichern.

 

Mit diesem sog. „Angebotsbebauungsplan“ sind zunächst keine Eingriffe verbunden, so dass Ausgleichsmaßnahmen derzeit nicht erforderlich sind. Zukünftige Baumaßnahmen im Plangebiet sollen über das städtische Ökokonto bzw. anhand des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung der Nebengewässer der Bröl des Aggerverbandes abgewickelt werden. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Oberbergischen Kreis wird erfolgen.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Einfachen Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner Sitzung am

          folgende

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Einfachen Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung. In seinem Geltungsbereich richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 Abs. 3 BauGB, im Übrigen nach § 35 BauGB.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.