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Vorlage - 60/554/2008  

 
 
Betreff: Gemeinsamer Antrag vom 05.03.2008 der Firma Giacomini und der Eheleute Margit und Hartmut Lichtinghagen auf Einziehung und anschließender Veräußerung eines Teilstückes der Robert-Bosch-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Roeske, CorneliaAktenzeichen:FB III/600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
11.08.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen geändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
13.08.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Firma Giacomini, vertreten durch Frau Stausberg und Herrn Eschmann sowie die Eheleute Margit und Hartmut Lichtinghagen haben mit Schreiben vom 05.03.2008 (Anlage 1) gemeinsam beantragt, ein Teilstück der Robert-Bosch-Straße ab der hinteren Grundstücksgrenze der Firma ATU (Flurstück-Nr. 174) entlang des Grundstückes Giacomini (Flurstück-Nr. 175) bis zum Wendehammer zu erwerben. Die Teilfläche ist in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan schwarz dargestellt.

 

Bevor eine Veräußerung erfolgen kann, ist ein Einziehungsverfahren der Robert-Bosch-Straße durchzuführen. Die Robert-Bosch-Straße wurde am 20.08.1980 für den öffentlichen Verkehr gewidmet, so dass das Einziehungsverfahren nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) durchzuführen ist.

 

Nach § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91, ber. in GV NRW 1996, S. 81. S.141, S. 216, S. 355 und GV NRW 2007 S. 327) in der zur Zeit gültigen Fassung soll die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Straße bzw. Straßenteilfläche verfügen, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Der Bebauungsplan Nr. 11 – Industriegebiet Boxberg – weist die Robert-Bosch-Straße nicht als öffentliche Verkehrsfläche aus.

 

Die Robert-Bosch-Straße zweigt von der Industriestraße ab und endet mit einem Wendehammer vor dem Grundstück der Firma Giacomini. Von dem Teilstück der Robert-Bosch-Straße, dessen Einziehung beantragt wurde, ist neben den Grundstücken der Antragsteller (Flurstück-Nr. 175 Firma Giacomini, Flurstücke-Nr. 69 u. 136 Eheleute Lichtinghagen) auch das Grundstück der Firma Heidelberger Beton Rheinland (Flurstück-Nr. 137) betroffen. Die Firma Heidelberger Beton Rheinland hat bereits schriftlich ihr Einverständnis zum Verkauf des Teilstückes der Robert-Bosch-Straße an die Antragsteller erteilt (s. Anlage 3). Weitere Anlieger hat die Robert-Bosch-Straße in diesem Teilstück nicht. Außer mit der Industriestraße besteht keine weitere Verbindung der Robert-Bosch-Straße zum übrigen Straßennetz der Stadt Waldbröl. Eine Verkehrsbedeutung für das Teilstück der Robert-Bosch-Straße ist nicht mehr gegeben.

 

Das im Lageplan schwarz dargestellte Teilstück der Robert-Bosch-Straße wird überwiegend von den Antragstellern genutzt. Die Grundstücke der Eheleute Lichtinghagen werden nur über die Robert-Bosch-Straße erschlossen. Eine weitere Erschließung von der Industriestraße, wie es bei der Firma Giacomini und der Heidelberger Beton Rheinland der Fall ist, ist nicht gegeben. Im Falle einer Einziehung und einer anschließenden Veräußerung muss daher gewährleistet sein, dass die Eheleute Lichtinghagen ihre Grundstücke weiterhin über das eingezogene Teilstück der Robert-Bosch-Straße erreichen können. Die vorhandenen Versorgungsleitungen im Teilstück der Robert-Bosch-Straße sind durch Grunddienstbarkeiten zugunsten der Versorgungsträger abzusichern.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt / der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für die Robert-Bosch-Straße, Gemarkung Hermesdorf, Flur 62, Flurstück 76 teilweise das Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einzuleiten.