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Sachverhalt: Die Firma Giacomini, vertreten durch Frau Stausberg und
Herrn Eschmann sowie die Eheleute Margit und Hartmut Lichtinghagen haben mit
Schreiben vom 05.03.2008 (Anlage 1) gemeinsam beantragt, ein Teilstück der
Robert-Bosch-Straße ab der hinteren Grundstücksgrenze der Firma ATU
(Flurstück-Nr. 174) entlang des Grundstückes Giacomini (Flurstück-Nr. 175) bis
zum Wendehammer zu erwerben. Die Teilfläche ist in dem als Anlage 2 beigefügten
Lageplan schwarz dargestellt. Bevor eine Veräußerung erfolgen kann, ist ein
Einziehungsverfahren der Robert-Bosch-Straße durchzuführen. Die
Robert-Bosch-Straße wurde am 20.08.1980 für den öffentlichen Verkehr gewidmet,
so dass das Einziehungsverfahren nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetztes
des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) durchzuführen ist. Nach § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91, ber. in GV NRW 1996, S. 81. S.141, S.
216, S. 355 und GV NRW 2007 S. 327) in der zur Zeit gültigen Fassung soll die
Straßenbaubehörde die Einziehung einer Straße bzw. Straßenteilfläche verfügen,
wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Der Bebauungsplan Nr. 11 – Industriegebiet
Boxberg – weist die Robert-Bosch-Straße nicht als öffentliche
Verkehrsfläche aus. Die Robert-Bosch-Straße zweigt von der Industriestraße ab
und endet mit einem Wendehammer vor dem Grundstück der Firma Giacomini. Von dem
Teilstück der Robert-Bosch-Straße, dessen Einziehung beantragt wurde, ist neben
den Grundstücken der Antragsteller (Flurstück-Nr. 175 Firma Giacomini,
Flurstücke-Nr. 69 u. 136 Eheleute Lichtinghagen) auch das Grundstück der Firma
Heidelberger Beton Rheinland (Flurstück-Nr. 137) betroffen. Die Firma
Heidelberger Beton Rheinland hat bereits schriftlich ihr Einverständnis zum
Verkauf des Teilstückes der Robert-Bosch-Straße an die Antragsteller erteilt
(s. Anlage 3). Weitere Anlieger hat die Robert-Bosch-Straße in diesem Teilstück
nicht. Außer mit der Industriestraße besteht keine weitere Verbindung der
Robert-Bosch-Straße zum übrigen Straßennetz der Stadt Waldbröl. Eine Verkehrsbedeutung
für das Teilstück der Robert-Bosch-Straße ist nicht mehr gegeben. Das im Lageplan schwarz dargestellte Teilstück der
Robert-Bosch-Straße wird überwiegend von den Antragstellern genutzt. Die
Grundstücke der Eheleute Lichtinghagen werden nur über die Robert-Bosch-Straße
erschlossen. Eine weitere Erschließung von der Industriestraße, wie es bei der
Firma Giacomini und der Heidelberger Beton Rheinland der Fall ist, ist nicht
gegeben. Im Falle einer Einziehung und einer anschließenden Veräußerung muss
daher gewährleistet sein, dass die Eheleute Lichtinghagen ihre Grundstücke
weiterhin über das eingezogene Teilstück der Robert-Bosch-Straße erreichen
können. Die vorhandenen Versorgungsleitungen im Teilstück der
Robert-Bosch-Straße sind durch Grunddienstbarkeiten zugunsten der
Versorgungsträger abzusichern. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt / der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für die
Robert-Bosch-Straße, Gemarkung Hermesdorf, Flur 62, Flurstück 76 teilweise das
Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einzuleiten. |
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