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Vorlage - 60/556/2008  

 
 
Betreff: 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Talstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
11.08.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
13.08.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Talstraße nimmt als Verbindung zwischen der Vennstraße / der Bohlenhagener Straße und der Brölstraße (B 478) die Funktion einer Hauptverkehrsstraße wahr. Die Verkehrsbelastung ist mit täglich ca. 5.000 Fahrzeugen anzusetzen. Aufgrund der Funktion der Talstraße als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße ist es erforderlich, sie im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entsprechend darzustellen. Bisher sind lediglich die Vennstraße sowie die Bohlenhagener Straße als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen entsprechend im Flächennutzungsplan vom 11.04.1990 aufgenommen worden.

 

Die relativ starke Verkehrsbelastung der Talstraße resultiert einerseits aus der Tatsache, dass das gesamte Schul- und Sportzentrum der Stadt Waldbröl mit ca. 3.000 Schülern über diese Hauptverkehrsstraße und die bereits entsprechend dargestellte Vennstraße erschlossen wird. Andererseits übernimmt die Talstraße wiederum in Verbindung mit der Vennstraße auch überörtliche Funktionen. Das Stadtzentrum Waldbröls wird von vielen Verkehrsteilnehmern über diese Hauptverkehrsstraßen umfahren. Ebenso wird der Stadtteil Bohlenhagen über die Talstraße an die B 478 angebunden.

 

Die Bedeutung der Talstraße wird auch durch den Bau des Kreisverkehrsplatzes an der B 478 dokumentiert.

 

Die Planung wurde bereits mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Es bestehen keine landesplanerischen Bedenken gegen die Bauleitplanung.

 

Die Einzelheiten sind der beigefügten Planzeichnung sowie der Begründung zu entnehmen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Talstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt. Mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen.