Bürgerinformationssystem

Vorlage - 60/558/2008  

 
 
Betreff: 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Naturerlebnispark Nutscheid;
Bebauungsplan Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III /60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
11.08.2008 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
13.08.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verein „Outdoor-Oberberg e.V.“ plant die Errichtung des Naturerlebnisparks Nutscheid. Mit diesem Projekt soll die Entwicklung und Vermarktung des Naturparks Bergisches Land als Naherholungsgebiet für die angrenzenden Ballungsräume konsequent weitergeführt werden. Das Projekt wird die touristische Infrastruktur nachhaltig verbessern.

 

Der Bereich der ehemaligen Nutscheid-Kaserne, der im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl als Sonderbaufläche dargestellt ist, soll für die zentralen Einrichtungen des Naturerlebnisparks Nutscheid umgenutzt werden. Geplant sind unter anderem folgende Nutzungen: Erlebniscampingplatz, Baumhaushotelanlage, Bildungszentrum, Abenteuer- und Naturspielplatz, Botanischer Garten, Tiergehege, Heckenlabyrinth, Höhlenlabyrinth, Sinnesparcours, Gewächshäuser und Hotel. Ein Baumwipfelpfad soll südlich der Nutscheidstraße im bestehenden Waldgebiet angelegt werden. Hierzu wird im Flächennutzungsplan ein Signet aufgenommen. Die Genehmigung erfolgt später nach § 35 BauGB (Außenbereich). Darüber hinaus ist ein Lehrwald geplant.

 

Die bisher bekannten Nutzungen sind den beigefügten Entwürfen der FNP-Änderung und des Bebauungsplanes zu entnehmen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte bereits in seiner Sitzung am 30.01.2008 bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen, dass die Stadt Waldbröl die Vereinbarung zum Projekt „Naturerlebnis Nutscheid“ unterschreiben soll. Somit wird das Projekt grundsätzlich unterstützt.

 

Die vorliegenden Entwürfe befinden sich in einem Anfangsstadium. Änderungen während der Aufstellung der Bauleitplanung sind zu erwarten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Naturerlebnispark Nutscheid sowie des Bebauungsplanes Nr. 112 – Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzungen ergeben sich aus den Anlageplänen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g. Bauleitpläne.