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Vorlage - 60/577/2008  

 
 
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Hardenbergstraße von der Brölstraße bis zur Freiherr-vom-Stein-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Roeske, CorneliaAktenzeichen:FB III/600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
22.10.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.12.2002 (genehmigt durch Ratsbeschluss vom 19.03.2003) den Straßenvollausbau der Hardenbergstraße in dem Teilbereich von der Brölstraße bis zur Freiherr-vom-Stein-Straße mit einer 3,00 m bis 4,50 m breiten Fahrbahn und eines einseitigen Gehweges mit einer Breite von 1,50 m beschlossen. Der Straßenbau der Hardenbergstraße erfolgte überwiegend innerhalb der bisherigen Straßengrenzen, so dass Grunderwerb nur entlang eines Grundstückes zur Herstellung des Gehweges erforderlich war.

 

Die Hardenbergstraße von der Brölstraße bis zur Freiherr-vom-Stein-Straße stellt eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) dar. Die Hardenbergstraße wurde entsprechend § 10 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Waldbröl vom 10.10.2003 in Verbindung mit dem Bauprogramm erstmalig mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt.

 

Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist ein Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Hardenbergstraße von der Brölstraße bis zur Freiherr-vom-Stein-Straße zu erheben.

 

Bei Beginn der Straßenbaumaßnahme wurden die Anlieger zu Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag herangezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf den jetzt festzusetzenden Erschließungsbeitrag angerechnet. Für die Hardenbergstraße von der Brölstraße bis zur Freiherr-vom-Stein-Straße sind noch Erschließungsbeiträge von insgesamt 402,45 € für 10 Grundstücke zu erheben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der „Hardenbergstraße von der Brölstraße bis zur Freiherr-vom-Stein-Straße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Hardenbergstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               96.112,97 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v.H. gem. § 5 EBS                                9.611,30 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                       86.501,67 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 86.501,45 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Vom-Hundert-Satz vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (= Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  jeweiligem Vom-Hundert-Satz)  im Abrechnungsgebiet beträgt 8.845 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

86.501,45 € zu verteilender Aufwand             =         9,7797 € / VRE

Verrechnungseinheiten 8.845 VRE

 

 

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 26, Flurstück-Nr. 647, 701, 252, 251, 536, 540, 238, 423, 235, 704