Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
ehemalige Patriot-Stellung in der Nutscheid wird vom Betreiber des Reitzentrums
Gut Ommeroth – Gemeinde Windeck – zum sog. „Fort
Ommeroth“ ausgebaut und bietet sich als Veranstaltungs- und
Erlebniszentrum für Jung und Alt an. Die
ersten bauaufsichtlichen Genehmigungen wurden nach § 35 BauGB erteilt. Es
handelt sich um die Nutzungsänderung eines ehemaligen Bundeswehrgebäudes als
Unterkunft für Reiterferien sowie die Nutzungsänderung eines ehemaligen
Feldjäger-Wachgebäudes zur Mitarbeiterwohnung eines landwirtschaftlichen
Betriebes. Nach
§ 10 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004
ist jedes Haus mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Dies
führt im vorliegenden Fall zu Problemen. Die ehemalige Patriot-Stellung kann
keiner Ortschaft bzw. keinem Wohnplatz gemäß Anlage 2 der Hauptsatzung der
Stadt Waldbröl zugeordnet werden. Von der nächstgelegenen Ortschaft Bladersbach
beträgt die Entfernung mehr als 1,5 km. Würde man die ehemalige militärische
Liegenschaft der Bladersbacher Straße zuordnen, könnten Schwierigkeiten beim
Auffinden der Häuser eintreten. Als
Alternative hatte die Verwaltung die Zuordnung zur Nutscheidstraße in Erwägung
gezogen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Entfernung von der
Schladerner Straße bis zur ehemaligen Patriot-Stellung ca. 4,5 km beträgt.
Hinzu kommt, dass die Nutscheidstraße dem Hauptort Waldbröl angehört. Im
vorliegenden Fall ist die sinnvollste und sicherste Lösung die Festlegung einer
selbstständigen Außenortschaft der Stadt Waldbröl. Es bietet sich an, hier die
Ortschaft „Ommeroth“ einzuführen. Es handelt sich hierbei um einen
etablierten Ortsnamen. Die Ortschaft gehört zwar in der bisherigen Form zur
Gemeinde Windeck, ist jedoch Waldbröl postalisch zugeordnet. Die bauliche Erweiterung
erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die Ortschaft Ommeroth. Der südliche Teil
der ehemaligen Patriot-Stellung befindet sich im Übrigen auf dem Gebiet der
Gemeinde Windeck. Die
Hinweisbeschilderung auf die Ortschaft „Ommeroth“ ist bereits vorhanden.
Damit wird das Auffinden der neuen Adressen ohne weiteres sichergestellt. Das
Bestehen einer Außenortschaft wird dadurch dokumentiert, dass diese
Außenortschaft in der Anlage 2 zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl, welche ein
Verzeichnis der Ortschaften und Wohnplätze beinhaltet, aufgeführt wird. Somit
wäre die Anlage 2 zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl um den Ortsnamen
„Ommeroth“ zu ergänzen. Dies bedingt eine Neufassung der Anlage 2
in der Form eines 2. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom
01.12.1999. Beschlussvorschlag: 2.
Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 01.12.1999 Aufgrund
des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514), hat der Rat der
Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.10.2008 folgenden 2. Nachtrag zur
Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 01.12.1999 beschlossen: § 1 Anlage
2 zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 01.12.1999 erhält folgende Fassung: Verzeichnis
der Ortschaften und Wohnplätze: Alfenzingen,
Altehufen, Baumen, Bech, Benroth, Bettenhagen, Bettingen, Biebelshof, Bladersbach,
Bohlenhagen, Bröl, Brölerhütte, Bruchhausen, Dahl, Dickhausen, Diepenthal,
Diezenkausen, Drinhausen, Escherhof, Fahrenseifen, Geilenkausen, Geiningen,
Großenseifen, Grünenbach, Grunewald, Hahn, Happach, Hecke, Heide, Helten,
Helzen, Herfen, Hermesdorf, Hillesmühle, Hochwald, Hoff, Hufen, Krahwinkel,
Lützingen, Mühlenbach, Neuenhähnen, Neuenhof, Niederhausen, Niederhof, Ommeroth, Propach, Puhl,
Pulvermühle, Rölefeld, Romberg, Rossenbach, Rottland, Ruh, Schnörringen,
Schönenbach, Seifen, Spurkenbach, Thierseifen, Vierbuchen, Vierbuchermühle,
Wehn, Wies, Wilkenroth, Wippenkausen, Ziegenhardt. § 2 Dieser
2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl tritt mit dem Tage nach seiner
Bekanntmachung in Kraft. |
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