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Vorlage - 60/580/2008  

 
 
Betreff: 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 01.12.1999
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
22.10.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die ehemalige Patriot-Stellung in der Nutscheid wird vom Betreiber des Reitzentrums Gut Ommeroth – Gemeinde Windeck – zum sog. „Fort Ommeroth“ ausgebaut und bietet sich als Veranstaltungs- und Erlebniszentrum für Jung und  Alt an.

 

Die ersten bauaufsichtlichen Genehmigungen wurden nach § 35 BauGB erteilt. Es handelt sich um die Nutzungsänderung eines ehemaligen Bundeswehrgebäudes als Unterkunft für Reiterferien sowie die Nutzungsänderung eines ehemaligen Feldjäger-Wachgebäudes zur Mitarbeiterwohnung eines landwirtschaftlichen Betriebes.

 

Nach § 10 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 ist jedes Haus mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen.

 

Dies führt im vorliegenden Fall zu Problemen. Die ehemalige Patriot-Stellung kann keiner Ortschaft bzw. keinem Wohnplatz gemäß Anlage 2 der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl zugeordnet werden. Von der nächstgelegenen Ortschaft Bladersbach beträgt die Entfernung mehr als 1,5 km. Würde man die ehemalige militärische Liegenschaft der Bladersbacher Straße zuordnen, könnten Schwierigkeiten beim Auffinden der Häuser eintreten.

 

Als Alternative hatte die Verwaltung die Zuordnung zur Nutscheidstraße in Erwägung gezogen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Entfernung von der Schladerner Straße bis zur ehemaligen Patriot-Stellung ca. 4,5 km beträgt. Hinzu kommt, dass die Nutscheidstraße dem Hauptort Waldbröl angehört.

 

Im vorliegenden Fall ist die sinnvollste und sicherste Lösung die Festlegung einer selbstständigen Außenortschaft der Stadt Waldbröl. Es bietet sich an, hier die Ortschaft „Ommeroth“ einzuführen. Es handelt sich hierbei um einen etablierten Ortsnamen. Die Ortschaft gehört zwar in der bisherigen Form zur Gemeinde Windeck, ist jedoch Waldbröl postalisch zugeordnet. Die bauliche Erweiterung erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die Ortschaft Ommeroth. Der südliche Teil der ehemaligen Patriot-Stellung befindet sich im Übrigen auf dem Gebiet der Gemeinde Windeck.

 

Die Hinweisbeschilderung auf die Ortschaft „Ommeroth“ ist bereits vorhanden. Damit wird das Auffinden der neuen Adressen ohne weiteres sichergestellt.

 

Das Bestehen einer Außenortschaft wird dadurch dokumentiert, dass diese Außenortschaft in der Anlage 2 zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl, welche ein Verzeichnis der Ortschaften und Wohnplätze beinhaltet, aufgeführt wird. Somit wäre die Anlage 2 zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl um den Ortsnamen „Ommeroth“ zu ergänzen. Dies bedingt eine Neufassung der Anlage 2 in der Form eines 2. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 01.12.1999.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 01.12.1999

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.10.2008 folgenden 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 01.12.1999 beschlossen:

 

 

§ 1

 

Anlage 2 zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 01.12.1999 erhält folgende Fassung:

 

Verzeichnis der Ortschaften und Wohnplätze:

 

Alfenzingen, Altehufen, Baumen, Bech, Benroth, Bettenhagen, Bettingen, Biebelshof, Bladersbach, Bohlenhagen, Bröl, Brölerhütte, Bruchhausen, Dahl, Dickhausen, Diepenthal, Diezenkausen, Drinhausen, Escherhof, Fahrenseifen, Geilenkausen, Geiningen, Großenseifen, Grünenbach, Grunewald, Hahn, Happach, Hecke, Heide, Helten, Helzen, Herfen, Hermesdorf, Hillesmühle, Hochwald, Hoff, Hufen, Krahwinkel, Lützingen, Mühlenbach, Neuenhähnen, Neuenhof, Niederhausen, Niederhof,  Ommeroth, Propach, Puhl, Pulvermühle, Rölefeld, Romberg, Rossenbach, Rottland, Ruh, Schnörringen, Schönenbach, Seifen, Spurkenbach, Thierseifen, Vierbuchen, Vierbuchermühle, Wehn, Wies, Wilkenroth, Wippenkausen, Ziegenhardt.

 

 

§ 2

 

Dieser 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl tritt mit dem Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.