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Vorlage - 60/630/2009  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Feldstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
04.05.2009 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
06.05.2009 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 07.12.2005 die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Waldbröl-Feldstraße beschlossen. Seinerzeit wurden in diesem ehemaligen Waldbereich drei Baugrundstücke ausgewiesen.

 

Die beiden nördlich gelegenen Baugrundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstücke Nr. 339 und 340, sind zwischenzeitlich bebaut. Zur Bebauung des dritten südlich gelegenen Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstück Nr. 338, soll nun die Satzung geändert werden, damit das geplante Wohnhausvorhaben umgesetzt werden kann. Mit der 1. Änderung der Satzung werden die Baugrenzen auf dem genannten Grundstück geändert. Die Grundflächenzahl von 0,4 bleibt bestehen. Das festgesetzte Leitungsrecht für die Wasserleitung, die inzwischen vom Wasserbetrieb umgelegt worden ist, entfällt. Die bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen bleiben mit Ausnahme der Baugrenzen unverändert.

 

Die Satzungsänderung wurde in der Zeit vom 03.03.2009 bis einschließlich 03.04.2009 öffentlich ausgelegt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange waren nicht zu beteiligen, da die Anzahl der Baugrundstücke sowie die Eingriffssituation unverändert bleiben. Stellungnahmen der Bürger sind nicht eingegangen.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 1. Änderung der Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Feldstraße folgende

 

S A T Z U N G

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 bis 6 und 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 06.05.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Feldstraße vom 12.07.2006 wird im Bereich des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstück Nr. 338 hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) geändert. Das Leitungsrecht für die ehemalige Wasserleitung entfällt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.