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Sachverhalt: Der
Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 30.01.2008 Brandoberinspektor
Friedhelm Bals für die Dauer von zwei Jahren zum kommissarischen Wehrführer der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl ernannt. Mit
dem erfolgreichen Besuch des Lehrgangs: Leiter einer Feuerwehr F VI 1/2009 in
der Zeit vom 09. bis 13.02.2009 hat Friedhelm Bals die Voraussetzungen
geschaffen, dass eine endgültige Bestellung durch den Rat nunmehr vorgenommen
werden kann. § 11 des Gesetzes über Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
besagt, dass Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) für die Dauer von
sechs Jahren bestellt werden. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind
sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu benennen. Beschlussvorschlag: Der
Rat beschließt, Herrn Stadtbrandinspektor Friedhelm Bals für die Dauer von
sechs Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl zu
bestellen. Gleichzeitig wird Herr Bals zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. |
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