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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 30.01.2008 Brandoberinspektor Friedhelm Bals für die Dauer von zwei Jahren zum kommissarischen Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl ernannt.
Mit dem erfolgreichen Besuch des Lehrgangs: Leiter einer Feuerwehr F VI 1/2009 in der Zeit vom 09. bis 13.02.2009 hat Friedhelm Bals die Voraussetzungen geschaffen, dass eine endgültige Bestellung durch den Rat nunmehr vorgenommen werden kann. § 11 des Gesetzes über Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) besagt, dass Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) für die Dauer von sechs Jahren bestellt werden. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu benennen. Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, Herrn Stadtbrandinspektor Friedhelm Bals für die Dauer von sechs Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl zu bestellen. Gleichzeitig wird Herr Bals zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. |
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