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Vorlage - 60/635/2009  

 
 
Betreff: Einziehung und anschließende Widmung von Wegen in Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Roeske, CorneliaAktenzeichen:FB III/642-25/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
04.05.2009 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
06.05.2009 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Der Hermesbuschweg, Friedrich-Engelbert-Weg (von Löher Weg bis Landrat-Danzier-Straße), Isengarten (von Burgweg bis Einmündung Wienhellerweg) sowie zwei von der Straße Am Kamp in der Ortschaft Seifen abzweigenden Stichwege sind bisher noch als Wirtschaftswege in den Umlegungsverfahren bzw. Rezessen ausgewiesen. Eine förmliche Widmung für den öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz ist bisher nicht erfolgt. Aufgrund ihrer Verkehrs- bzw. Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke ist eine Widmung erforderlich.

 

Entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten sind die Wege vor der Widmung einzuziehen.

 

Es handelt sich hierbei um folgende Wege („Straßen“)

 

Ø      Hermesbuschweg

Gemarkung Waldbröl, Flur 78, Flurstück Nr. 65, Flur 79, Flurstück Nr. 26

 

Ø      Friedrich-Engelbert-Weg

(vom Löher Weg bis zur Landrat-Danzier-Straße)

Gemarkung Waldbröl, Flur 79, Flurstück Nr. 358 (entstanden aus dem damaligen Flurstück Nr. 70 und dem Erwerb von angrenzenden Flächen zur Verbreiterung);

 

Ø      Am Kamp

Gemarkung Schnörringen, Flur 45, Flurstück Nr. 77 und 78

Stichwege in der Ortschaft Seifen von der Straße Am Kamp nördliche Richtung abzweigend

 

 

Nach Rechtskraft der Satzung über die Einziehung werden der Hermesbuschweg, Friedrich-Engelbert-Weg sowie die von der Straße Am Kamp in der Ortschaft Seifen abzweigenden Stichwege für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) gewidmet.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt / der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesenen Wege Hermesbuschweg, Friedrich-Engelbert-Weg sowie die von der Straße Am Kamp in der Ortschaft Seifen abzweigenden Stichwege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die vorstehenden eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

§ 1

Die in den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänen „farblich“ dargestellten Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl, werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

a)                 Friedrich-Engelbert-Weg

Gemarkung Waldbröl, Flur 79, Flurstück 358 (entstanden aus dem damaligen Flurstück Nr. 70 und dem Erwerb von angrenzenden Flächen zur Verbreiterung);

Teilstück von der Straße Löher Weg bis Landrat-Danzier-Straße

 

b)                 Hermesbuschweg

Gemarkung Waldbröl, Flur 78, Flurstück Nr. 26, Flur 79, Flurstück Nr. 65;

von der Zuccalmagliostraße bis zur Landrat-Maurer-Straße

 

c)                 Am Kamp

Gemarkung Schnörringen, Flur 45, Flurstück Nr. 77 und 78

Stichwege in der Ortschaft Seifen von der Straße Am Kamp nördliche Richtung abzweigend

 

 

§ 2

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.