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Sachverhalt: Bei Erstellung der Beschlussvorlage
Nr. 60/620/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am
16.03.2009 sowie für den Rat der Stadt Waldbröl am 18.03.2009 ist ein Fehler
unterlaufen. Das in der Beschlussvorlage und der Satzung einzuziehende
Teilstück des Weges Gemarkung Hermesdorf Flur 58, Flurstück Nr. 202 (ehemals
Flurstück Nr. 44) ist im Umlegungsverfahren Hermesdorf H.186 nicht als
Wirtschaftsweg sondern als öffentlicher Fahrweg festgesetzt ( s.
anliegenden Plan zur Satzung). Die Teileinziehung des öffentlichen
Fahrweges Nr. 202 hat daher nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes
NRW zu erfolgen und nicht durch Satzung entsprechend dem Gesetz über die durch
ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten.
Die vom Rat der Stadt Waldbröl am 18.03.2009 beschlossene Satzung (TOP 8 der
Niederschrift) über die Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 11 C „Gewerbepark Hermesdorf II“ ist zu
korrigieren bzw. neu zu fassen. Die Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 11C bezieht sich folglich nur auf die Wege a) Gemarkung
Hermesdorf, Flur 58, Flurstück Nr. 38 – Teilstück -, die übrige Fläche
wurde bereits 2006 eingezogen; b) Gemarkung
Hermesdorf, Flur 58, Flurstück Nr. 40 – Teilstück -, die übrige Fläche
dient weiterhin als Zuwegung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche; c) Gemarkung Hermesdorf, Flur 58,
Flurstück Nr. 180. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt / der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt, die Wirtschaftswege im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II ganz oder teilweise
einzuziehen und über die Einziehung die als Anlage beigefügte Satzung zu
erlassen. Anlagen: S A T Z U N G
über die
Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes
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