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Sachverhalt:
Bei Erstellung der Beschlussvorlage Nr. 60/620/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 16.03.2009 sowie für den Rat der Stadt Waldbröl am 18.03.2009 ist ein Fehler unterlaufen. Das in der Beschlussvorlage und der Satzung einzuziehende Teilstück des Weges Gemarkung Hermesdorf Flur 58, Flurstück Nr. 202 (ehemals Flurstück Nr. 44) ist im Umlegungsverfahren Hermesdorf H.186 nicht als Wirtschaftsweg sondern als öffentlicher Fahrweg festgesetzt ( s. anliegenden Plan zur Satzung).
Die Teileinziehung des öffentlichen Fahrweges Nr. 202 hat daher nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu erfolgen und nicht durch Satzung entsprechend dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten. Die vom Rat der Stadt Waldbröl am 18.03.2009 beschlossene Satzung (TOP 8 der Niederschrift) über die Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C „Gewerbepark Hermesdorf II“ ist zu korrigieren bzw. neu zu fassen.
Die Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11C bezieht sich folglich nur auf die Wege
a) Gemarkung Hermesdorf, Flur 58, Flurstück Nr. 38 – Teilstück -, die übrige Fläche wurde bereits 2006 eingezogen;
b) Gemarkung Hermesdorf, Flur 58, Flurstück Nr. 40 – Teilstück -, die übrige Fläche dient weiterhin als Zuwegung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche;
c) Gemarkung Hermesdorf, Flur 58, Flurstück Nr. 180. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt / der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, die Wirtschaftswege im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II ganz oder teilweise einzuziehen und über die Einziehung die als Anlage beigefügte Satzung zu erlassen.
Anlagen:
S A T Z U N G
über die Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes |
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