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Vorlage - 60/639/2009  

 
 
Betreff: Einziehung und anschließende Widmung eines Teilstückes des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Roeske, CorneliaAktenzeichen:FB III/642-25/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
04.05.2009 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
06.05.2009 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach dem Straßenausbau eines Teilstückes Isengarten sind Erschließungsbeiträge zu erheben. Dies ist nur dann zulässig, wenn die Straße öffentlich ist. Das Teilstück des Weges Isengarten vom Burgweg bis zur Einmündung des Wienhellerweges in Waldbröl ist im Umlegungsverfahren „Happach H.231“ als öffentlicher Fußweg zugleich Wirtschaftweg ausgewiesen. Eine Widmung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße wurde bisher nicht durchgeführt.

 

Entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten ist das Teilstück des Weges Isengarten vor der Widmung einzuziehen.

 

Nach Rechtskraft der Satzung über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Isengarten Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 kann die Widmung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt / der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, das Teilstück des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg in 51545 Waldbröl einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung wird das Teilstück des Weges Isengarten gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Isengarten Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514),und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am  06.05.2009  folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Das in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“  dargestellte Teilstück des Weges Isengarten vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Teilstückes des Weges Isengarten ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.