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Vorlage - 81/660/2009  

 
 
Betreff: Erweiterung Satzungstext zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl.
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Verfasser:Josifek
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss1 Vorberatung
27.05.2009 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
24.06.2009 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Datenschutzrechtliche Absicherung der Verwendung von Luftbildern für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der befestigten Flächen.

 

Nach § 10 a wird der § 10 b eingefügt mit folgender Fassung

 

§ 10 b

 

Verwendung von Luftbildern

 

Im Rahmen der Erhebung der Regenwassergebühr kann die Stadt auch Luftbilder von den gebührenpflichtigen Grundstücken anfertigen. Diese Luftbilder werden bei der Stadt gespeichert und nicht an Dritte abgegeben. Sie dienen zum einen der Erarbeitung von Lageplänen, um den gebührenpflichtigen Benutzern die Auskunft über die bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Flächen auf ihrem Grundstück zu erleichtern, von denen Regenwasser in die gemeindliche Abwasseranlage abgeleitet wird. Zum anderen dienen sie auch dazu, in Klageverfahren den Verwaltungsgerichten die Grundstückssituation darzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss des Wasser- / Abwasserbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl, den als Anlage beigefügten XXVI. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 10.12.1987, die Einführung eines neuen § 10 b „Verwendung von Luftbildern“  in seiner Sitzung am 24.06.2009 zu beschließen.