Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Wahlausschuss der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 16.09.2009 das Wahlergebnis über die Kommunalwahlen in der Stadt Waldbröl festgestellt. Gemäß § 35 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) wurde dieses Ergebnis am 23.09.2009 öffentlich bekannt gegeben. Gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz konnte binnen eines Monats nach Bekanntgabe jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben.
Innerhalb dieser Frist ist kein Einspruch eingegangen. Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, das endgültige Ergebnis der Kommunalenwahlen – Vertretung der Stadt Waldbröl – festzustellen. |
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