Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Wahlausschuss der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 16.09.2009 das
Wahlergebnis über die Kommunalwahlen in der Stadt Waldbröl festgestellt. Gemäß
§ 35 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 der
Kommunalwahlordnung (KWahlO) wurde dieses Ergebnis am 23.09.2009 öffentlich
bekannt gegeben. Gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz konnte binnen eines Monats nach
Bekanntgabe jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet
zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl
teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben. Innerhalb
dieser Frist ist kein Einspruch eingegangen. Beschlussvorschlag: Der
Rat beschließt, das endgültige Ergebnis der Kommunalenwahlen – Vertretung
der Stadt Waldbröl – festzustellen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||