Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Realsteuerhebesätze sind seit Jahren unverändert.
neu
Grundsteuer A 250 v.H. 280 v.H. Grundsteuer B 390 v.H. 400 v.H. Gewerbesteuer 430 v.H. 430 v.H.
Mit diesen Steuersätzen liegt Waldbröl an zweitletzter Stelle im Oberbergischen Kreis.
Gemäß den Vorschriften zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und Verwirklichung möglicher Einnahmen ist es erforderlich, die Grundsteuerhebesätze moderat anzupassen.
Von einer Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes wird aufgrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise abgesehen.
Die vorgeschlagenen Erhöhungen bei der Grundsteuer führen zwar mit Blick auf das Anwachsen des Defizits des Ergebnisplanes nur zu einer verhältnismäßig geringen Ertragssteigerung, müssen aber als Signal des Bemühens der Verbesserung der Einnahmesituation zu gelangen, vorgenommen werden.
Beispiele:
Grundsteuer A für ein Grundstück der Land- und Forstwirtschaft mit einem festgesetzten Messbetrag des Finanzamtes in Höhe von 32,52 Euro
bisher neu
32,52 € x 250 v.H. = 81,30 € 32,52 € x 280 v.H. = 91,06 €
Grundsteuer B für ein Einfamilienhaus mit einem festgesetzten Messbetrag in Höhe von 82,26 €
bisher neu
82,26 € x 390 v.H. = 320,81 € 82,26 € x 400 v.H. = 329,04 €
Da mit einer Genehmigung des noch zu erstellenden Haushaltsplanes 2010 mit Haushaltssicherungskonzept bis 2013 nicht gerechnet werden kann, aufgrund des unmöglichen Haushaltsausgleiches und erst Recht des unmöglichen Abbaus der Altfehlbeträge im Planungszeitraum, ist der Erlass einer Hebesatzsatzung erforderlich.
Es ist beabsichtigt – zur Verbesserung der Liquiditätssituation – so früh wie möglich im Jahr 2010 die Grundbesitzabgabenbescheide zu erlassen. Aus diesem Grunde ist eine Entscheidung des Rates der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 09.12.2009 über die Hebesatzsatzung notwendig, um die Rechtsgrundlage für die Erhebung erhöhter Grundsteuern zu schaffen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung.
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