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Vorlage - 20/693/2009  

 
 
Betreff: Erlass einer Hebesatzsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pabusch, UrsulaAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
25.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
09.12.2009 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Realsteuerhebesätze sind seit Jahren unverändert.

                                                                                               

                                                                                                neu

 

Grundsteuer A                         250 v.H.                                 280 v.H.                        

Grundsteuer B                                    390 v.H.                                 400 v.H.

Gewerbesteuer                       430 v.H.                                 430 v.H.

 

Mit diesen Steuersätzen liegt Waldbröl an zweitletzter Stelle im Oberbergischen Kreis.

 

Gemäß den Vorschriften zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und Verwirklichung möglicher Einnahmen ist es erforderlich, die Grundsteuerhebesätze moderat anzupassen.

 

Von einer Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes wird aufgrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise abgesehen.

 

Die vorgeschlagenen Erhöhungen bei der Grundsteuer führen zwar mit Blick auf das Anwachsen des Defizits des Ergebnisplanes nur zu einer verhältnismäßig geringen Ertragssteigerung, müssen aber als Signal des Bemühens der Verbesserung der Einnahmesituation zu gelangen, vorgenommen werden.

 

Beispiele:

 

Grundsteuer A für ein Grundstück der Land- und Forstwirtschaft mit einem festgesetzten Messbetrag des Finanzamtes in Höhe von 32,52 Euro

 

bisher                                                              neu

 

32,52 €  x  250 v.H.     =     81,30 €               32,52 €  x  280 v.H.     =      91,06 €

 

Grundsteuer B für ein Einfamilienhaus mit einem festgesetzten Messbetrag in Höhe von 82,26 €

 

bisher                                                              neu

 

82,26 €  x  390 v.H.    =    320,81 €               82,26 €  x  400 v.H.     =      329,04 €

 

Da mit einer Genehmigung des noch zu erstellenden Haushaltsplanes 2010 mit Haushaltssicherungskonzept bis 2013 nicht gerechnet werden kann, aufgrund des unmöglichen Haushaltsausgleiches und erst Recht  des unmöglichen Abbaus der Altfehlbeträge im Planungszeitraum, ist der Erlass einer Hebesatzsatzung erforderlich.

 

Es ist beabsichtigt – zur Verbesserung der Liquiditätssituation – so früh wie möglich im Jahr 2010 die Grundbesitzabgabenbescheide zu erlassen. Aus diesem Grunde ist eine Entscheidung des  Rates der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 09.12.2009 über die  Hebesatzsatzung notwendig, um die Rechtsgrundlage für die Erhebung erhöhter Grundsteuern zu schaffen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung.