Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Realsteuerhebesätze sind seit Jahren unverändert. neu Grundsteuer A 250 v.H. 280 v.H. Grundsteuer B 390
v.H. 400
v.H. Gewerbesteuer 430
v.H. 430
v.H. Mit diesen Steuersätzen liegt Waldbröl an zweitletzter
Stelle im Oberbergischen Kreis. Gemäß den Vorschriften zur sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung und Verwirklichung möglicher Einnahmen ist es erforderlich,
die Grundsteuerhebesätze moderat anzupassen. Von einer Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes wird aufgrund
der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise abgesehen. Die vorgeschlagenen Erhöhungen bei der Grundsteuer führen
zwar mit Blick auf das Anwachsen des Defizits des Ergebnisplanes nur zu einer
verhältnismäßig geringen Ertragssteigerung, müssen aber als Signal des Bemühens
der Verbesserung der Einnahmesituation zu gelangen, vorgenommen werden. Beispiele: Grundsteuer A für ein Grundstück der Land- und
Forstwirtschaft mit einem festgesetzten Messbetrag des Finanzamtes in Höhe von
32,52 Euro bisher neu 32,52 € x 250 v.H.
= 81,30 € 32,52 € x 280
v.H. = 91,06 € Grundsteuer B für ein Einfamilienhaus mit einem
festgesetzten Messbetrag in Höhe von 82,26 € bisher neu 82,26 € x 390 v.H.
= 320,81 € 82,26 € x 400
v.H. = 329,04 € Da mit einer Genehmigung des noch zu erstellenden
Haushaltsplanes 2010 mit Haushaltssicherungskonzept bis 2013 nicht gerechnet
werden kann, aufgrund des unmöglichen Haushaltsausgleiches und erst Recht des unmöglichen Abbaus der Altfehlbeträge im
Planungszeitraum, ist der Erlass einer Hebesatzsatzung erforderlich. Es ist beabsichtigt – zur Verbesserung der
Liquiditätssituation – so früh wie möglich im Jahr 2010 die
Grundbesitzabgabenbescheide zu erlassen. Aus diesem Grunde ist eine
Entscheidung des Rates der Stadt
Waldbröl in seiner Sitzung am 09.12.2009 über die Hebesatzsatzung notwendig, um die
Rechtsgrundlage für die Erhebung erhöhter Grundsteuern zu schaffen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage
beigefügte Hebesatzsatzung. |
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