Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In der Ausführung des vom Rat der Stadt Waldbröl dazu gefassten Beschlusses wird auf dem Kommunalfriedhof in der Nähe der Friedhofskapelle zurzeit eine Urnenwand errichtet. Die Urnenwand, die aus zwei Urnennischen-Fertigbauelementen besteht, die mit Grauwacke ummauert und abgedeckt wird, soll bis Ende 2009 fertig gestellt werden.
Ab 2010 können dann jeweils bis zu zwei Urnen in einer der insgesamt vierundzwanzig Nischen der Urnenwand beigesetzt werden.
Diese Form der Bestattung muss zuvor sowohl in der Friedhofssatzung als auch in der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waldbröl verankert werden.
Hierzu ist die Möglichkeit der Bestattung von Urnen in einer Urnenwand grundsätzlich in die Friedhofssatzung aufzunehmen und sind Vorschriften über die Beschriftung und sonstige Gestaltung der Urnennischen-Abdeckplatten zu erlassen.
In die Friedhofsgebührensatzung sind die vom Fachbereich V kalkulierten Gebühren für die mit der Bestattung von Urnen in der Urnenwand verbundenen Gebührentatbestände neu aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt,
in den als Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen.
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