Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der Ausführung des vom Rat der Stadt Waldbröl dazu
gefassten Beschlusses wird auf dem Kommunalfriedhof in der Nähe der
Friedhofskapelle zurzeit eine Urnenwand errichtet. Die Urnenwand, die aus zwei
Urnennischen-Fertigbauelementen besteht, die mit Grauwacke ummauert und
abgedeckt wird, soll bis Ende 2009 fertig gestellt werden. Ab 2010 können dann jeweils bis zu zwei Urnen in einer der
insgesamt vierundzwanzig Nischen der Urnenwand beigesetzt werden. Diese Form der Bestattung muss zuvor sowohl in der
Friedhofssatzung als auch in der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waldbröl
verankert werden. Hierzu ist die Möglichkeit der Bestattung von Urnen in einer
Urnenwand grundsätzlich in die Friedhofssatzung aufzunehmen und sind
Vorschriften über die Beschriftung und sonstige Gestaltung der Urnennischen-Abdeckplatten
zu erlassen. In die Friedhofsgebührensatzung sind die vom Fachbereich V
kalkulierten Gebühren für die mit der Bestattung von Urnen in der Urnenwand
verbundenen Gebührentatbestände neu aufzunehmen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt,
in den als
Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen. |
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