Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Aufgrund der Einführung der gesplitteten Gebühr zum
01.01.2008 ist es notwendig geworden die alte Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl zu ersetzen. Die neue vorgelegte
Satzung hält sich zum Großteil an die textlichen Vorgaben der Mustersatzung des
Städte- und Gemeindebundes NRW. Sie ist im Vorfeld mit der juristischen
Abteilung der Kommunalen Abwasserberatung NRW abgestimmt. Zum Vergleich ist die alte Satzung in den Unterlagen
ebenfalls beigelegt. Hierbei ist zu beachten, dass der methodische Aufbau der
neuen Satzung umgekehrt zur Altsatzung ab § 2 mit dem gebührenrechtlichen Teil
beginnt und sich anschließend ab dem 3. Abschnitt, beginnend mit § 13, dem Beitragsrecht widmet. Die neuen Gebühren sind in der neuen Satzung rückwirkend ab
dem 01.01.2008 eingearbeitet, insofern bedarf es nicht einer zusätzlichen
Beschlussfassung über eine Gebührenkalkulation. Die Gebührenkalkulation ist in
Zusammenarbeit mit der das Abwasserwerk beratenden Gesellschaft zur Einführung
der gesplitteten Gebühr aufgestellt worden. Anlagen zu der
Gebührenneuermittlung sind beigefügt. Selbstverständlich werden in der Sitzung
Erläuterungen gegeben. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss empfiehlt / der Rat der Stadt
beschließt die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 24.03.2010
(Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung) |
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