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Vorlage - IV /739/2010  

 
 
Betreff: Vorberatung zur Änderung der Beitrags- und Gebührenatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss1 Vorberatung
23.03.2010 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Einführung der gesplitteten Gebühr zum 01.01.2008 ist es notwendig geworden die alte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl zu ersetzen. Die neue vorgelegte Satzung hält sich zum Großteil an die textlichen Vorgaben der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Sie ist im Vorfeld mit der juristischen Abteilung der Kommunalen Abwasserberatung NRW abgestimmt.

Zum Vergleich ist die alte Satzung in den Unterlagen ebenfalls beigelegt. Hierbei ist zu beachten, dass der methodische Aufbau der neuen Satzung umgekehrt zur Altsatzung ab § 2 mit dem gebührenrechtlichen Teil beginnt und sich anschließend ab dem 3. Abschnitt, beginnend mit  § 13, dem Beitragsrecht widmet.

Die neuen Gebühren sind in der neuen Satzung rückwirkend ab dem 01.01.2008 eingearbeitet, insofern bedarf es nicht einer zusätzlichen Beschlussfassung über eine Gebührenkalkulation. Die Gebührenkalkulation ist in Zusammenarbeit mit der das Abwasserwerk beratenden Gesellschaft zur Einführung der gesplitteten Gebühr aufgestellt worden. Anlagen zu der Gebührenneuermittlung sind beigefügt. Selbstverständlich werden in der Sitzung Erläuterungen gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt / der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 24.03.2010 (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)