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Vorlage - II /762/2010  

 
 
Betreff: 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
07.06.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung an Verwaltung zurück verwiesen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl zur planungsrechtlichen Absicherung des Bethauses der Evangelischen Christen Baptisten Gemeinde mit den dazu gehörenden Stellplatzanlagen und einer Spielplatzfläche sowie eines allgemeinen Wohngebietes am Amselweg für drei Wohnhausvorhaben trat am 10.06.1998 in Kraft und wurde durch die 1. vereinfachte Änderung vom 13.07.2006 hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen leicht modifiziert.

 

Bekanntermaßen bestehen in der Ortslage Diezenkausen sowie am Lerchenweg selbst gravierende Probleme mit dem Verkehr zum Bethaus, insbesondere zu Gottesdienstzeiten. Hier möchte die Evangelische Christen Baptisten Gemeinde Abhilfe schaffen durch die Neuanlage einer Privatstraße zwischen dem Gemeindezentrum und der Landstraße L 339 östlich von Diezenkausen. Vor der L 339 soll die neue Erschließung auf die bestehende Diezenkausener Straße münden. Die L 339 ist im Einmündungsbereich der Diezenkausener Straße durch die Anlage einer Linksabbiegespur umzubauen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 16.03.2009 die gesamte Trasse der geplanten Zuwegung besichtigt. Die Trasse verläuft grundsätzlich über vorhandene Wirtschaftswege, spart allerdings im unteren Bereich den schützenswerten Hohlweg aus. Sowohl die private Anbindung als auch die Diezenkausener Straße weisen eine Ausbaubreite von 5,50 m für einen reibungslosen Begegnungsverkehr auf. Entlang der privaten Erschließungsstraße werden auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 229, mindestens 70 weitere Stellplätze angeordnet, um dem zukünftigen Bedarf des Bethauses gerecht zu werden. Die nordöstlich des Bethauses verlaufende bisherige öffentliche Erschließungsanlage wird ebenfalls in eine Privatstraße umgewandelt. Durchgangsverkehr über die private Erschließungsstraße vom Lerchenweg zur L 339 ist durch geeignete Maßnahmen wirkungsvoll zu verhindern. Aus Waldbröl kommenden Gottesdienstteilnehmern soll jedoch die Zufahrtsmöglichkeit über den Lerchenweg eingeräumt werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hatte in seiner o. g. Sitzung einstimmig die Anlegung der Privatstraße sowie die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Waldbröl empfohlen.

 

Daraufhin hat die Evangelische Christen Baptisten Gemeinde das Planungsbüro Schumacher aus Wiehl mit der Vorplanung der Privaterschließung einschließlich der Verbreiterung der Diezenkausener Straße sowie der Ertüchtigung der L 339 mit der erforderlichen Linksabbiegespur beauftragt. Die erforderliche Abstimmung mit Straßen NRW ist erfolgt.

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Waldbröl hat sich in seinen Sitzungen am 08.12.2009 und 12.01.2010 mit dem Vorentwurf der Straßenverbindung beschäftigt und letztendlich die Variante 2 des Planungsbüros Schumacher, die eine weitere Verschwenkung der Achse in der Wiese zum Schutz des Hohlweges und dem Eichen-Solitärbereich sicherstellt, einstimmig beschlossen. Gegen diese zusätzliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche gibt es allerdings mündlich vorgetragene Bedenken des betroffenen Landwirtes.

 

Auf der Grundlage der Variante 2 des Straßenvorentwurfs wurde vom beauftragten Planungsbüro Hellmann + Kunze der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl erarbeitet, der nunmehr vorliegt und ins Verfahren gegeben werden soll. Gegebenenfalls muss auf die Bedenken des Landwirtes für die Fassung der öffentlichen Auslegung noch reagiert werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v. g. Bauleitplan.