Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Betriebssatzung
des Wasserwerkes vom 16.063.1989 ist seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen
unverändert. Zwischenzeitlich hat es eine Neufassung der
Eigenbetriebsverordnung gegeben und mehrere Kommunalwahlen haben stattgefunden.
In der noch gültigen Fassung der Betriebssatzung ist die Anzahl der
Ausschussmitglieder mit 16 dargestellt. Der Rat hat sich mittlerweile eine
Anzahl von 15 Mitgliedern gegeben. Dies war für die Verwaltung der erste
Anlass, sich der Betriebssatzung zu widmen. Bei der Überprüfung hat sich
ergeben, dass eine Anpassung an heutiges Recht sich als sinnvoll darstellt.
Daher wurde die KuA gebeten die Betriebssatzung des Wasserwerkes zu überprüfen
und an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Daher stellt die Verwaltung den
von der KuA überarbeiteten Text dem Betriebsausschuss zur Diskussion vor und
macht den folgenden Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag: Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Betriebssatzung des
Wasserwerkes Stadt Waldbröl in der vorgelegten Fassung zu beschließen. |
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