Bürgerinformationssystem

Vorlage - IV/869/2011  

 
 
Betreff: I. Nachtrag zur Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dickmann
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss1 Vorberatung
08.02.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses zurückgestellt   
28.02.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
23.03.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   
Betriebsausschuss1 Vorberatung
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2011 ergeben sich neue Gebührensätze (s. Vorlagen-Nr. IV/857/2011). Aus diesem Grund müssen auch die entsprechenden Paragraphen der Beitrags- und Gebührensatzung geändert werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl in seiner nächsten Sitzung den als Anlage beigefügten I. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

I. Nachtrag vom XX.XX.2011

 

zur Beitrags- und Gebührensatzung

 

zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl

 

vom 25.03.2010

 

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV. NRW. S. 688), der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 2009, S.394) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926) , zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW, S. 185), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am XX.XX.2011 folgenden Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl (Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse) vom 25.03.2010 beschlossen:

 

 

§ 1

 

§ 4 Abs. 7 und 8 erhalten folgende Fassung:

 

(7)   Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 4,98 €.

 

(8)   Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je m³ auf 2,85 EUR

 

In § 4 wird folgender Absatz 9 eingefügt:

 

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

 

1.      Bei Anlagen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Kleineinleitergebühr von 1,37 EUR je cbm erhoben.

 

2.      Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 1,79 EUR je cbm erhoben.

 

3.       Für die übrigen Hausentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 17,88 EUR je cbm.

 

§ 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

(4)       Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 1,06

 

§ 2

 

Dieser I. Nachtrag tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.