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Vorlage - II/876/2011  

 
 
Betreff: Brandschutzbedarfsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, JürgenAktenzeichen:FB II/32
Federführend:Fachbereich II, Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
02.03.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Gemäß § 22 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) haben Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.

 

Der hier vorliegende 1. Brandschutzbedarfsplan für den Zeitraum von 2011 bis 2015 wurde unter maßgeblicher Mitwirkung des Leiters der Feuerwehr, Stadtbrandinspektor Friedhelm Bals, erarbeitet. Der Entwurf wurde den Ratmitgliedern zusammen mit einem erläuternden Begleitschreiben im Dezember 2010 zugeleitet. Der Entwurf wurde von Feuerwehr und Verwaltung in der interfraktionellen Besprechung am 25.01.2011 erläutert und zu Fragen Stellung genommen. Von dem Angebot der Feuerwehr, die einzelnen Fraktionen im Rahmen ihrer Zusammenkünfte weiter zu informieren, haben einige Fraktionen Gebrauch gemacht.

 

Ziel des vorgelegten Brandschutzbedarfsplans war es, den Ist-Zustand bezüglich der Situation der Feuerwehr in der Gemeinde zu erfassen mit dem Ziel, Defizite zu beheben, damit dem Erfordernis Rechnung getragen werden kann, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten,

 

-          Schadensfeuer zu bekämpfen sowie

-          bei Unglücksfällen und bei

-          solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen o. ä. Vorkommnissen

 

verursacht werden. Weiter treffen Gemeinden Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher (siehe § 1 FSHG) – Aufgaben der Gemeinden und Kreise).

 

Im Rahmen der Erörterung in der interfraktionellen Besprechung und bei erneuter Durchsicht wurde festgestellt, dass einige Schreibfehler zu korrigieren sind. Durch krankheitsbedingten Ausfall einer städtischen Beschäftigten war es leider nicht möglich, Ihnen mit dieser Vorlage den endgültigen Entwurf zuzuleiten. Sie erhalten diesen im Laufe dieser Woche.

 

Am sachlichen Inhalt des Entwurfs ändert sich jedoch nichts.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Brandschutzbedarfsplan 2011 – 2015 zu beschließen / der Rat beschließt den Brandschutzbedarfsplan 2011 – 2015.