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Vorlage - III/885/2011  

 
 
Betreff: 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg/Amselweg - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
23.03.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 08.12.2010 bei drei Enthaltungen einstimmig die öffentliche Auslegung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese Bauleitplanung verfolgt vorrangig das Ziel der planungsrechtlichen Absicherung der Privaterschließung der Ev. Christen-Baptisten Gemeinde von der L 339 bis zum Bethaus.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 10.02.2011 bis einschließlich 10.03.2011. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

 

 

1.       Stellungnahme Herr Hans Gerhard Bilk, Erlenweg 3, 51545 Waldbröl, vom 21.02.2011

 

Herr Bilk setzt sich für den Erhalt der vorhandenen Eiche an der Diezenkausener Straße ein und wünscht eine Trassenverschiebung, die den Schutz dieses Baumes gewährleistet.

 

 

2.       Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 28.02.2011 in Verbindung mit Stellungnahme vom 22.11.2010

 

Der Landrat teilt mit, dass aus artenschutzrechtlicher Sicht unter Beachtung der Vorgaben des landschaftspflegerischen Begleitplanes gegen die Planung keine Bedenken bestehen.

 

Aus landschaftspflegerischer Sicht bestehen gegen die mit der Planung dargestellten Zielsetzungen und Maßnahmen im Grundsatz keine Bedenken. Im Interesse einer vollständigen Erhaltung des kulturhistorisch bedeutsamen Hohlweges einschließlich der angrenzenden erhaltungswerten Biotoptypen und Biotopstrukturen wird eine Verschiebung der dargestellten Straßenführung zwischen Erlenweg und dem Anschlussbereich an die Diezenkausener Straße in südöstlicher Richtung angeregt. Mit dieser Trassenverlagerung können die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen der Straßenbaumaßnahme weitgehend minimiert werden.

 

Für die Durchführung der Umweltprüfung, die Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung ist festzustellen, dass hier derzeit keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen für bzw. an die Planung und den Planbereich vorliegen. Mit der zum Verfahrensabschnitt vorgelegten Entwurfsfassung des Umweltberichtes ist den im Plangebiet tangierten und zu berücksichtigenden landschaftspflegerischen Belangen im Wesentlichen entsprochen. Darüber hinaus ist die Notwendigkeit einer weitergehenden Detaillierung von Umweltbericht und Umweltprüfung für die tangierten landschaftspflegerischen Belange derzeit nicht erkennbar bzw. nicht erforderlich. Sollten darüber hinaus ergänzende fachplanerische Unterlagen zur verfahrensbedingten Fortschreibung von Umweltbericht und Umweltprüfung benötigt werden, sind diese kurzfristig in einer gemeinsamen Bestandsaufnahme zu ermitteln bzw. festzulegen.

 

Der Landrat weist darauf hin, dass die Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4 „Nümbrecht / Waldbröl“ des Oberbergischen Kreises (Landschaftsschutzgebiet) der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen, sie treten jedoch erst mit Inkrafttreten einer bauleitplanerischen Satzung außer Kraft.

 

Darüber hinaus bestehen seitens des Oberbergischen Kreises gegen das Vorhaben keine Bedenken bzw. es werden im aktuellen Verfahrensstand keine weiteren Anregungen zur Planung vorgetragen sowie derzeit keine weitergehenden Anforderungen an Umfang und Detaillierungsgrad von Umweltbericht und Umweltprüfung gestellt.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Hans Gerhard Bilk:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Anregung des Herrn Bilk im Rahmen der Planungsabwägung bereits gefolgt worden ist. Die vorhandene Stieleiche befindet sich innerhalb der Ausgleichsmaßnahme A5 und wird somit geschützt. Eine Verschiebung der Straßentrasse ist somit nicht erforderlich.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass im Rahmen der Abwägung über das Straßenbauprojekt der Ev. Christen-Baptisten Gemeinde die Erhaltung des kulturhistorisch bedeutsamen Hohlweges einschließlich der angrenzenden Biotoptypen und Biotopstrukturen planerisch im Vordergrund stand. Es wurde eine Trasse erarbeitet, die diesen Anforderungen vollinhaltlich gerecht wird. Eine weitere Verschiebung in südöstliche Richtung ist nicht vorzunehmen. Auch werden keine ergänzenden fachplanerischen Unterlagen zur verfahrensbedingten Fortschreibung von Umweltbericht und Umweltprüfung benötigt.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2010 (GV NRW S. 688) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 23.03.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.