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Vorlage - III/897/2011  

 
 
Betreff: Einziehung bzw. Teileinziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 108 "Lerchenweg / Amselweg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III / 600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
18.05.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Wegeeinziehung BPlan108.Plan  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 108 „Lerchenweg/Amselweg“ überplant ganz oder teilweise die vorhandenen Wege. Die einzuziehenden Wege bzw. Wegeteilflächen sind im Umlegungsverfahren Hermesdorf H 186 als Wirtschaftswege eingestuft. Der Weg Nr. 42 verliert vollständig seine Funktion als Wirtschaftsweg. Die Wege Nr. 40, 44, 45 und 47 verlieren ihre Funktion als Wirtschaftsweg nur in Teilbereichen. Die Einziehung dieser Wirtschaftswege bzw. Teilflächen erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten.

 

Der Weg Nr. 42 und die Teilflächen Wege Nr. 40, 44, 45 und 47 werden als Privatweg genutzt. Die einzuziehenden Flächen bzw. Teilflächen der Wirtschaftswege sind in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet.

 

Von einer Anhörung der angrenzenden Anlieger kann abgesehen werden, da sich die Einziehung durch die Festsetzungen in einem Bebauungsplan ergeben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Lerchenweg/Amselweg“ hatten die Anlieger bereits Gelegenheit, Einwendungen zu erheben, so dass eine erneute Anhörung nicht mehr erforderlich ist.

 

Der künftige Eigentümer der privaten Wegeflächen gewährleistet, dass die Anlieger auch weiterhin ihre landwirtschaftlichen Flächen zur Bewirtschaftung über die bisherigen Wegeflächen erreichen können.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 42 - ganz und die Wege Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 42, 44, 45, 47 -  teilweise gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.

 

Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wegeflächen bzw. Wegeteilflächen veräußert.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung von verschiedenen Wegen in 51545 Waldbröl

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 21.12.2010 (GV NRW S. 688) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „farblich“ dargestellten Wege bzw. Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl, werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung veräußert.

 

 

1.      Wirtschaftsweg (vollständig)

                  Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 42

                  zwischen Lerchenweg und Amselweg

 

2.      Wirtschaftsweg (teilweise)

Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 40

Teilfläche im Einmündungsbereich zum Amselweg Flurstück Nr. 44

 

3.      Wirtschaftsweg (teilweise)

Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 44

Teilstück von der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flur 64, Flurstück Nr. 145 und 227 bis zum Einmündungsbereich des Erlenweges

 

4.      Wirtschaftsweg (teilweise)

Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 45

Teilfläche vom Einmündungsbereich Erlenweg in Richtung Diezenkausener Straße

 

5.      Wirtschaftsweg (teilweise)

Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 47

Teilfläche im Einmündungsbereich zum Amselweg Flurstück Nr. 44

 

 

§ 2

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wegeeinziehung BPlan108.Plan (426 KB)