Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. 108 „Lerchenweg/Amselweg“
überplant ganz oder teilweise die vorhandenen Wege. Die einzuziehenden Wege
bzw. Wegeteilflächen sind im Umlegungsverfahren Hermesdorf H 186 als
Wirtschaftswege eingestuft. Der Weg Nr. 42 verliert vollständig seine Funktion
als Wirtschaftsweg. Die Wege Nr. 40, 44, 45 und 47 verlieren ihre Funktion als
Wirtschaftsweg nur in Teilbereichen. Die Einziehung dieser Wirtschaftswege bzw.
Teilflächen erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten. Der Weg Nr. 42 und die Teilflächen Wege Nr. 40, 44, 45 und
47 werden als Privatweg genutzt. Die einzuziehenden Flächen bzw. Teilflächen
der Wirtschaftswege sind in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan farblich
gekennzeichnet. Von einer Anhörung der angrenzenden Anlieger kann abgesehen
werden, da sich die Einziehung durch die Festsetzungen in einem Bebauungsplan
ergeben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108
„Lerchenweg/Amselweg“ hatten die Anlieger bereits
Gelegenheit, Einwendungen zu erheben, so dass eine erneute Anhörung nicht mehr
erforderlich ist. Der künftige Eigentümer der privaten Wegeflächen
gewährleistet, dass die Anlieger auch weiterhin ihre landwirtschaftlichen
Flächen zur Bewirtschaftung über die bisherigen Wegeflächen erreichen können. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den Weg Gemarkung
Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 42 - ganz und die Wege Gemarkung Hermesdorf,
Flur 64, Flurstück Nr. 42, 44, 45, 47 -
teilweise gemäß dem Gesetz über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen
und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen
Wegeflächen bzw. Wegeteilflächen veräußert. Anlagen: S a t z u n g
über die
Einziehung von verschiedenen Wegen in 51545 Waldbröl
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 21.12.2010
(GV NRW S. 688) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom
09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat
der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die in dem als Anlage zu dieser
Satzung beigefügten Lageplan „farblich“ dargestellten Wege bzw.
Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl, werden eingezogen und nach Rechtskraft der
Satzung veräußert. 1. Wirtschaftsweg (vollständig) Gemarkung
Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 42 zwischen
Lerchenweg und Amselweg 2. Wirtschaftsweg (teilweise) Gemarkung Hermesdorf, Flur 64,
Flurstück 40 Teilfläche im Einmündungsbereich zum
Amselweg Flurstück Nr. 44 3. Wirtschaftsweg (teilweise) Gemarkung Hermesdorf, Flur 64,
Flurstück 44 Teilstück von der gemeinsamen
Grundstücksgrenze Flur 64, Flurstück Nr. 145 und 227 bis zum Einmündungsbereich
des Erlenweges 4. Wirtschaftsweg (teilweise) Gemarkung Hermesdorf, Flur 64,
Flurstück 45 Teilfläche vom Einmündungsbereich
Erlenweg in Richtung Diezenkausener Straße 5. Wirtschaftsweg (teilweise) Gemarkung Hermesdorf, Flur 64,
Flurstück 47 Teilfläche im Einmündungsbereich zum
Amselweg Flurstück Nr. 44 § 2
Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft
dieser Satzung vollzogen. § 3
Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
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