Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 92 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung
des Bürgermeisters bezüglich der Eröffnungsbilanz. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Waldbröl empfiehlt
die Entlastung des Bürgermeisters hinsichtlich der Eröffnungsbilanz. Beschlussvorschlag: Die
Ratsmitglieder beschließen die Entlastung des Bürgermeisters hinsichtlich der
Eröffnungsbilanz der Stadt Waldbröl zum 01.01.2009. Anlagen: |
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