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Sachverhalt:
Die städtebauliche Neuordnung des Bereiches Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße läuft seit Anfang der 1990er Jahre. Bereits 1992 wurde eine städtebauliche Untersuchung für dieses Gebiet einschließlich eines Bebauungsplanentwurfes erarbeitet. Damals ging man davon aus, dass die Möglichkeit einer Umnutzung der ehemaligen Kofferfabrik Barth besteht. Als im Jahre 1998 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 – Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl begonnen wurde, wurde diese Option nach wie vor favorisiert. Im Jahr 2001 hatte dann allerdings die Firma SMM als Investor für dieses Gebiet entschieden, die gesamte Kofferfabrik abzureißen und einen Einzelhandelsstandort als Fachmarktzentrum aufzubauen. Die diesbezügliche vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung startete am 16.05.2001 mit dem Aufstellungsbeschluss für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Waldbröl. Die Flächennutzungsplanänderung wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 04.08.2004 wirksam. Der Bebauungsplan ist nicht in Kraft getreten, weil die städtebauliche Situation, die in diesem Bebauungsplan abgebildet wurde, sich als nicht realisierungsfähig herausstellte. Des Weiteren wurde die Einzelhandelssituation nicht ausreichend berücksichtigt.
Mittlerweile liegt das Strukturkonzept von Frau Prof. Christl Drey vor. Dadurch ergeben sich wiederum neue Überlegungen und städtebauliche Perspektiven. An der Friedenstraße wird anstelle der Parkplatzsituation eine maßvolle bauliche Verdichtung vorgesehen. Der geplante Fußweg wird bis zur Otto-Eichhorn-Straße und damit bis zum Fachmarktzentrum geführt. Der geplante „Waldbrölbach-Park“ wird nach Osten hin fortgesetzt.
Resultierend aus dem Einzelhandelskonzept von Junker und Kruse ergibt sich die Notwendigkeit der Steuerung des Einzelhandels mittels verbindlicher Bauleitplanung innerhalb und außerhalb des noch festzulegenden zentralen Versorgungsbereiches. Diesbezüglich sind dann auch am Standort „Alte Kofferfabrik“ die Sondergebiete für den Einzelhandel auszuweisen.
Da die festzusetzenden städtebaulichen Zielvorgaben derzeit noch im Einzelnen zu erarbeiten sind, ist im Moment nur ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 zu fassen. In den Planbereich neu aufgenommen werden dabei auch die Grundstücke nördlich der Bahnhofstraße, die nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigt werden, nämlich das gesamte gewerblich genutzte Bahnhofsgelände sowie die Parzelle der Raiffeisen Warengenossenschaft. Hier besteht insbesondere auch die Notwendigkeit, Vergnügungsstätten wie z.B. Spielhallen planungsrechtlich auszuschließen.
Der Aufstellungsbeschluss soll die Handlungsfähigkeit herbeiführen, um eventuelle unerwünschte Neubauvorhaben zurückstellen zu können.
Parallel zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 bedarf es einer erneuten Änderung des Flächennutzungsplanes, hier insbesondere im Bereich der Friedenstraße sowie der Sondergebiete für den Einzelhandel.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 – Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl gemäß der Abgrenzung des Anlageplanes. Der Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2001 wird aufgehoben.
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