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Vorlage - III/926/2011  

 
 
Betreff: Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 10 E - Oststraße / Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
29.06.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
06.07.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung des städtebaulichen Leitbildes entsprechend des Strukturkonzeptes der Innenstadt Waldbröls soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Hochstraße, die Oststraße, die Scharnhorststraße, die Ludwig-Jahn-Straße sowie die Kaiserstraße. Das Gesamtgebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Neuordnungen sind insbesondere im Bereich des „alten Petz“ einschließlich des Parkplatzes Hochstraße vorgesehen. Zielvorgabe ist der Erhalt des Altgebäudes des ehemaligen Amtes für Agrarordnung sowie Errichtung einer neuen Bebauung, z.B. Hotel oder Mehrgenerationenhaus. Darüber hinaus soll ein zentraler Stadtplatz gestaltet werden. Die erforderliche Größe des Platzes einschließlich Begrünung sowie der Umgang mit der vorhandenen Stützmauer sind noch zu prüfen. Auch muss noch entschieden werden, ob die Parkplatzsituation entfallen kann oder ob ggf. an der Peripherie der Innenstadt neue Stellplätze zu schaffen sind. Weitere Bürgerbeteiligung hierzu ist zweckmäßig.

 

Da die zulässige Grundfläche innerhalb des Bebauungsplangebietes weniger als 20.000 m² beträgt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung erfolgt somit nicht. Ebenso ist die Eingriffsregelung nicht anzuwenden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 10 E – Oststraße / Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.