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Vorlage - III/941/2011  

 
 
Betreff: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich Waldbröl-Steimelberg
- Unterlagen werden nachgereicht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Vorberatung
06.07.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Für den Bereich Waldbröl - Steimelberg ist einerseits zur Klarstellung der vorhandene Innenbereich mittels einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB deklaratorisch festzulegen. Darüber hinaus soll im Rahmen einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB das unbebaute Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück Nr. 159 westlich der Straße Steimelberg in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Dieses Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl als Fläche für Wald dargestellt. In der Ergänzungssatzung soll zur Errichtung eines Wohnhauses ein Baufenster ausgewiesen werden. Im übrigen Bereich ist der Wald zu erhalten. Der Standort für das Wohnhaus wurde so gewählt, dass der Eingriff in den Wald minimiert wird. Hier haben Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Wald und Holz sowie dem NABU Oberberg stattgefunden. Die Baulandausweisung war von Herrn Marco Wirths, Brölstraße 39, 51545 Waldbröl, beantragt worden.

 

Die öffentliche Auslegung des Planes erfolgte in der Zeit vom 01.06.2011 bis einschließlich 01.07.2011. Gleichzeitig wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Vor Inkrafttreten der Satzung wird mit Herrn Marco Wirths ein Städtebaulicher Vertrag über den Erwerb von Ökopunkten sowie zur Durchführung des Ausgleichs auf dem Grundstück abgeschlossen.

 

Die Einzelheiten der Planung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

 

 

 


Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt zur Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Waldbröl im Bereich „Steimelberg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 06.07.2011 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Waldbröl wird im Bereich „Steimelberg“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.