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Vorlage - III/963/2011  

 
 
Betreff: Erlass des II. Nachtrages zur Friedhofssatzung der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 und des XI. Nachtrages zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waldbröl vom 18.09.1971
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Mittler, JürgenAktenzeichen:FB III/600/4
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
14.09.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Von Bürgern und Bestattern wird in der letzten Zeit immer häufiger der Wunsch nach pflegefreien Reihengräbern für Erdbestattungen auf dem Bergfriedhof geäußert. Ein Gräberfeld für diese Bestattungsform steht auf dem Bergfriedhof bisher nicht zur Verfügung, könnte jedoch kurzfristig und ohne besonderen Aufwand angeboten werden.

 

Diese Form der Bestattung muss zuvor sowohl in der Friedhofssatzung als auch in der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waldbröl verankert werden.

 

Hierzu ist die Möglichkeit der Bestattung in pflegefreien Reihengräbern grundsätzlich in die Friedhofssatzung aufzunehmen. Weiterhin sind Vorschriften über die Gestaltung, insbesondere die Verlegung einer Grabplatte und die Pflege der Gräber zu erlassen.

 

In die Friedhofsgebührensatzung sind die vom Fachbereich V kalkulierten Gebühren für die mit der Bestattung in einer pflegefreien Reihengrabstätte verbundenen Gebührentatbestände neu aufzunehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt,

 

·         den II. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004
und

·         den XI. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waldbröl vom 18.09.1971

 

in den als Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen.