Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Von Bürgern und Bestattern wird in der letzten Zeit immer häufiger der Wunsch nach pflegefreien Reihengräbern für Erdbestattungen auf dem Bergfriedhof geäußert. Ein Gräberfeld für diese Bestattungsform steht auf dem Bergfriedhof bisher nicht zur Verfügung, könnte jedoch kurzfristig und ohne besonderen Aufwand angeboten werden.
Diese Form der Bestattung muss zuvor sowohl in der Friedhofssatzung als auch in der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waldbröl verankert werden.
Hierzu ist die Möglichkeit der Bestattung in pflegefreien Reihengräbern grundsätzlich in die Friedhofssatzung aufzunehmen. Weiterhin sind Vorschriften über die Gestaltung, insbesondere die Verlegung einer Grabplatte und die Pflege der Gräber zu erlassen.
In die Friedhofsgebührensatzung sind die vom Fachbereich V kalkulierten Gebühren für die mit der Bestattung in einer pflegefreien Reihengrabstätte verbundenen Gebührentatbestände neu aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt,
· den II. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 · den XI. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waldbröl vom 18.09.1971
in den als Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen.
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