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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 09.02.2011 nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 02.02.2011 einstimmig die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen – Nord gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für diese vorbereitende Bauleitplanung beschlossen. Es geht dabei um die Darstellung einer zusätzlichen Wohnbaufläche (W) mit einer Gesamtgröße von ca. 1,7 ha. Im neuen Baugebiet sind ca. 15 neue Grundstücke zu erwarten. Während im östlichen Bereich an der K26 „Thierseifener Straße“ zur Schaffung von verbindlichem Baurecht die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ausreicht, weil hier kein Planungserfordernis hinsichtlich der Erschließungsanlagen besteht, ist für den westlichen derzeit landwirtschaftlich genutzten Bereich zukünftig die Aufstellung eines Bebauungsplanes unumgänglich. Hier muss insbesondere die Erschließungsfrage im Detail nich geklärt werden. Dies erfolgt mit einem noch zu bestimmenden Erschließungsträger für das Gebiet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 22.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.07.2011 gegeben.
1. Stellungnahme der Eheleute Ursula und Josef Puhl, Neuer Weg 12, 51545 Waldbröl, vom 04.07.2011
Die Eheleute Puhl erklären, dass sie mit der Flächennutzungsplanänderung nicht einverstanden sind. Man befürchtet, dass der neben dem Wohnhaus Neuer Weg 12 verlaufende Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 24, Flurstück Nr. 8 zur Erschließung des neuen Baugebietes dienen könnte. Hier sieht man einen großen Nachteil, weil das Wohnhaus nur 3,00 m vom Weg entfernt errichtet worden ist.
2. Stellungnahme des Herrn Ingo Rahn, Felsenweg 13, 51545 Waldbröl, vom 07.07.2011
Herr Rahn spricht sich gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich des Neuen Weges aus. Herr Rahn trägt vor, dass im Neuen Weg und den angrenzenden Straßen noch zahlreiche Grundstücke zur Bebauung vorhanden sind. Diese Baulücken sollten vor der Ausweisung neuen Baulandes im Außenbereich zunächst geschlossen werden, zumal der schützenswerte Außenbereich von seiner Zweckbestimmung her von wesensfremder Bebauung freizuhalten ist. Durch die geplante Änderung wird eine seltene jahrhundertealte Obstwiese unwiederbringlich zerstört. Diese ist ein schützenswürdiges Naturparadies für Tiere und Vögel. Gerade deshalb wurde hier auch in den 1960er Jahren auf eine Erschließung ganz bewusst verzichtet. Herr Rahn gibt zu bedenken, dass darüber hinaus auch entsprechende Ausgleichsflächen geschaffen werden müssten. Hierzu sollte eventuell ein unabhängiges Gutachten eingeholt werden. Herr Rahn trägt weiterhin vor, dass sich die vorhandene Bebauung in dem in Rede stehenden Bereich weitestgehend unmittelbar am Verlauf des Felsenweges und des Neuen Weges orientiert. Durch die geplante Ausweisung würde sich die Bebauung auch in den Hinterliegerbereich erstrecken. Hierdurch würde die in der Örtlichkeit vorhandene Ruhe- und Erholungszone zulasten der bereits vorhandenen Bebauung beeinträchtigt werden.
3. Stellungnahme des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl vom 05.07.2011
Das Wasserwerk teilt mit, dass derzeit nur der östliche Bereich an der Thierseifener Straße an die Wasserversorgungsleitung angeschlossen werden kann. Die übrigen Grundstücke sind derzeit diesbezüglich nicht erschlossen.
4. Stellungnahme des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl vom 13.07.2011
Das Abwasserwerk teilt mit, dass sich im Plangebiet zukünftig Bedarfe zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser ergeben. Im westlichen Teilbereich ist zum heutigen Zeitpunkt weder ein Kanal für Schmutzwasser noch für Regenwasser vorhanden, so dass die abwassertechnische Entsorgung hier nicht sichergestellt ist. Im östlichen Bereich an der Thierseifener Straße ist das Grundstück bereits im Schmutzsystem erschlossen. Ein Regenwasserkanal besteht in diesem Bereich jedoch auch nur zur Straßenentwässerung und ist nicht zur Ableitung für das anfallende Oberflächenwasser geeignet.
5. Stellungnahme des Aggerverbandes, Gummersbach, vom 14.07.2011
Der Aggerverband stellt fest, dass das Plangebiet nicht im derzeit gültigen Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl enthalten ist. Aus Sicht der Abwasserbehandlung bestehen dann keine Bedenken, wenn das Plangebiet in den neuen Netzplan der Kläranlage eingearbeitet wird.
6. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 15.07.2011
Der Landrat teilt mit, dass gegen die Planung aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen. Auf die im Zuge nachfolgender planerischer Qualifizierung geltenden Bestimmungen der gesetzlichen Eingriffsregelung wird jedoch bereits jetzt hingewiesen. Unter Beachtung der Vorgaben aus dem Umweltbericht bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht gegen die Planung keine Bedenken. Ebenfalls bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht gegen die Planung keine Bedenken, es wird jedoch seitens des Landrates darauf hingewiesen, dass die Regenwasserbeseitigung rechtzeitig mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen ist. Besondere Anforderungen an Umfang und Detaillierungsgrad von Umweltbericht / Umweltprüfung bestehen nicht.
7. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Oberbergischer Kreis, Lindlar, vom 18.07.2011
Die Landwirtschaftskammer äußert aus landwirtschaftlicher Sicht Bedenken gegen die beabsichtigte Planänderung. Es sollen 1,73 ha aus der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und zu Wohnbauflächen geändert werden. Da es sich um gut zu bewirtschaftende und damit aus landwirtschaftlicher Sicht wertvolle Grünlandflächen handelt, stellt die Planänderung eine Beeinträchtigung der Agrarstruktur dar. Landwirtschaftliche Betriebe benötigen landwirtschaftliche Flächen als Produktionsgrundlage für den Ackerbau oder als Futtergrundlage für die bodengebundene Tierhaltung sowie im Sinne der Kreislaufwirtschaft als Ausbringungsfläche für den im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger. Die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Flächen stellt in vielen Fällen den limitierenden Faktor für die Betriebsentwicklung dar.
Das zurzeit bestehende Förderungssystem der EU-Beihilfen, ohne die in der Regel ein landwirtschaftlicher Betrieb in dieser Region nicht wirtschaftlich sein kann, ist an die landwirtschaftliche Produktionsfläche gebunden. Die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen ist hoch und wird zukünftig noch zunehmen. Wegen der bestehenden Flächenknappheit stehen für die von dieser Planung betroffenen Landwirte kaum Ersatzflächen zur Verfügung. Besonders problematisch ist die Überplanung der Flächen, wenn sie sich nicht im Eigentum der Landwirte befinden, sondern von diesen als Pachtflächen bewirtschaftet werden. Für die betroffenen Landwirte bedeutet ein Verlust dieser Grünlandfläche, dass weniger Futterfläche für die Milchviehhaltung zur Verfügung steht.
Es ist zu befürchten, dass durch die notwendigen Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in die Natur und Landschaft weitere landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Um die Beeinträchtigung der Landwirtschaft zu begrenzen, ist jede Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen daher auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Insbesondere verbieten sich Kompensationsmaßnahmen, wenn diese dadurch einer Nutzung entzogen werden.
Die Landwirtschaftskammer regt an, zunächst die Baulücken innerhalb des bestehenden Gebietes zu nutzen, bevor weitere landwirtschaftliche Flächen verbraucht werden.
Beschlussvorschläge:
Zu 1. Stellungnahme Eheleute Ursula und Josef Puhl:
Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Eheleute Puhl zurück. Die konkrete Erschließung des westlichen Teilbereiches, der derzeit auch über den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 8, Flurstück Nr. 24 erreicht wird, ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung eines Bebauungsplanes) zu konzipieren. Die Einziehung dieses Wirtschaftsweges war im Übrigen in den 1970er Jahren seitens des Stadtrates dreimal abgelehnt worden, da er für die spätere Erschließung der Grundstücke bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes noch von Bedeutung sein kann.
Zu 2. Stellungnahme Ingo Rahn:
Der Rat stellt fest, dass die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl mit Darstellung einer Wohnbaufläche in der Größenordnung von 1,73 ha aufgestellt wird, um den örtlich angepassten Bedarf neuen Baulandes in den Ortslagen Bröl und Thierseifen für einen mittelfristigen Zeitraum zu gewährleisten. Insgesamt sind hier ca. 15 neue Bauplätze geplant. Die in diesen Ortsteilen vorhandenen planungsrechtlich nach §§ 30 und 34 BauGB derzeit ausgewiesenen Baulücken sind mit ca. 30 anzugeben. Diese Anzahl ist jedoch nur von theoretischer Bedeutung, weil in den Ortslagen die bebaubaren Flächen häufig für den Eigenbedarf vorgehalten werden. Hinzu kommt, dass sich am nördlichen Ortsrand von Bröl und Thierseifen bereits durch Sticherschließungen eine Neubautätigkeit entwickelt hat, die nunmehr kurz- bzw. mittelfristig fortgesetzt werden soll. Ein nicht unerheblicher Teil des Plangebietes ist bereits bebaut.
Der Stadtrat gibt der Anregung des Herrn Ingo Rahn statt, die Obstbäume innerhalb des Plangebietes zu erhalten. Diesbezügliche Aussagen sind bereits in der Begründung und im Umweltbericht zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes enthalten. Die Sicherung erfolgt anlässlich der verbindlichen Bauleitplanung.
Bezüglich des erforderlichen Ausgleichs für die Eingriffe in die Natur und Landschaft entspricht der Stadtrat ebenfalls den Anregungen des Herrn Ingo Rahn. Eine Kompensation für die Eingriffe hat zwingend zu erfolgen. Hier bietet es sich an, dies über das bestehende städtische Ökokonto abzuwickeln oder alternativ eine Ausgleichsfläche zu konzipieren. Unabhängige Gutachten hierfür sind selbstverständlich.
Die von Herrn Rahn angesprochene Störung der Ruhezonen ist nach den Aussagen des vorliegenden Umweltberichtes nicht als erhebliche Beeinträchtigung einzustufen, weil nur geringe zusätzliche Lärm- und Schadstoffimmissionen zu erwarten sind.
Zu 3. Stellungnahme Wasserwerk:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserwerks zur Kenntnis. Im Rahmen der zukünftigen Erschließung des Gebietes sind die entsprechenden Wasserversorgungsleitungen zu erstellen.
Zu 4. Stellungnahme Abwasserwerk:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes zur Kenntnis. Im Rahmen von Erschließungsverträgen sind die erforderlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle herzustellen. Im östlichen Teilbereich an der Thierseifener Straße ist die Schmutzwasserentsorgung geregelt, während die Niederschlagswasserbeseitigung noch sicherzustellen ist. Die Begründung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend angepasst.
Zu 5. Stellungnahme Aggerverband:
Der Stadtrat stimmt der Stellungnahme des Aggerverbandes zu. Das Plangebiet ist in den Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl aufzunehmen.
Zu 6. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise des Landrates zustimmend zur Kenntnis.
Zu 7. Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW:
Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Die Größe des Plangebietes ist bei weitem nicht identisch mit der geplanten Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung. Es befinden sich bereits in der zukünftigen Wohnbaufläche drei bebaute Hausgrundstücke. Im östlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung sind die zusätzlichen Bauflächen ebenfalls bereits Bestandteil von bebauten Grundstücken. Lediglich das westliche Grundstück in einer Größenordnung von ca. 0,7 ha wird tatsächlich nicht mehr der Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Eine Beeinträchtigung der Agrarstruktur ist hier also nicht erkennbar, zumal keine zusätzlichen Flächen der Landwirtschaft für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden sollen, sondern hier vielmehr das Ökokonto der Stadt Waldbröl zielführend ist. Die Zahl der vorhandenen Baulücken innerhalb der Ortslage ist für die mittelfristige Entwicklung nicht ausreichend. Letztendlich stellt die hier vorliegende Planung jedoch auch im weitesten Sinne eine Arrondierung zwischen bereits bebauten Bereichen dar. Damit wird das Gebot der Innenentwicklung beachtet.
Offenlagebeschluss:
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen – Nord der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
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