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Vorlage - III/967/2011  

 
 
Betreff: Antrag des Herrn Eckhard Becker, Bachfeld 5, 51545 Waldbröl auf Einziehung eines Teilstückes des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 52 sowie Herstellung eines Ersatzweges
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1 Vorberatung
06.09.2011 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Vorberatung
20.09.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
05.10.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Herr Eckhard Becker hat die Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 52 in Wilkenroth beantragt (Anlage 1) und zwei Varianten zur Wiederherstellung von örtlich nicht mehr vorhandenen Wegen auf seine Kosten angeboten.

 

Der Antrag des Herrn Becker wurde dem Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie in seiner Sitzung am 05.07.2001 zur Beratung vorgelegt. Die Variante 2 zur Wiederherstellung des Weges Nr. 53 wurde seitens der Ausschussmitglieder abgelehnt, da dieser Weg nach seiner Herstellung als zu kurz und damit zu steil verlaufen würde.

 

Der Ausschuss schlug stattdessen vor, einen Ersatzweg auf dem Grundstück Nr. 13 des Herrn Becker neu anzulegen. Der Weg könne mit einer gemäßigten Steigung am Hang entlang geführt werden und dann in den Stöckenweg einmünden.

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 05.07.2011 beauftragt, zur nächsten Sitzung einen Plan vorzulegen, in dem der neu anzulegende Weg auf dem Grundstück Nr. 13 des Herrn Becker mit einer Fahrbahnbreite von 3,00 m zuzüglich Böschungsbereich zeichnerisch maßstabgerecht dargestellt wird. Neben dem zukünftigen Wegeverlauf sind auch markante Punkte aus der Örtlichkeit mit in den Plan aufzunehmen (Anlage 2).

 

Der von der Einziehung betroffene Verbindungsweg zwischen Niederhof und Wilkenroth ist  im Umlegungsverfahren Hermesdorf als öffentlicher Fußweg und zugleich als Wirtschafts- und Holzabfuhrweg festgesetzt (Zweckwidmung). Die tatsächliche Nutzung des Weges in seiner Funktion als Wirtschafts- und Holzabfuhrweg ist in dem beantragten Einziehungsbereich in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar. Die gelegentliche Nutzung des Weges in seiner Eigenschaft als öffentlicher Fußweg überwiegt, so dass die Einziehung nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu erfolgen hat.

 

Nach § 7 Abs. 2 StrWG NRW soll die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Straße bzw. Straßenteilfläche verfügen, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Dieser Tatbestand zur Einziehung des von Herrn Becker beantragten Wegeteilstückes ist aber nur dann erfüllt, wenn vor der Einziehungsverfügung der neu anzulegende Weg tatsächlich vorhanden ist und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewidmet wurde. Erst mit Erfüllung der vorstehenden Voraussetzungen hat das bisherige Wegeteilstück seine Verkehrsbedeutung tatsächlich verloren. Eine bloße Absichtserklärung in vertraglicher Form zur Anlegung des Weges nach der Einziehungsverfügung ist rechtlich unzulässig. Das Wegeteilstück darf seine Verkehrsbedeutung nicht erst zukünftig verlieren, sondern muss dies bereits vor der Einziehungsverfügung verloren haben.

 

Das StrWG NRW schreibt vor, dass die beabsichtigte Einziehung der Teilfläche des Weges Nr. 52 öffentlich bekannt zu machen ist. Zum besseren Verständnis für die Allgemeinheit sollte die Herstellung des Ersatzweges durch Herrn Becker mit in die Bekanntmachung aufgenommen werden. Nach der öffentlichen Bekanntmachung besteht für die Allgemeinheit die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten Einwendungen gegen die beabsichtige Einziehung zu erheben. Der Rat der Stadt Waldbröl hat dann über die erhobenen Einwendungen zu entscheiden und darüber ob die Einziehung des Wegeteilstückes tatsächlich erfolgen soll.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hat nach Vorberatung in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Energie / Bauen und Verkehr die Entscheidung zu treffen, ob das Einziehungsverfahren für das beantragte öffentliche Wegeteilstück seitens der Verwaltung eingeleitet werden soll.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie / Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Verwaltung zu beauftragen, für eine Teilfläche des öffentlichen Fußweges (Bachfeld in Wilkenroth) Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück 52 das Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einzuleiten.