Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Planungsträger Deutsche Annington Business Management GmbH, Philippstraße 3, 44803 Bochum betreibt die planungsrechtliche Ausweisung und Erschließung der Grundstücke an der Mecklenburger Straße und der Thüringer Straße in Waldbröl-Eichen. Die Vermarktung der Grundstücke südlich der Mecklenburger Straße, die sich im Innenbereich nach § 34 BauGB befinden, ist angelaufen. Das Gebiet nordwestlich der Mecklenburger Straße und beidseits der Thüringer Straße soll mittels des Bebauungsplanes Nr. 12 A als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB planungsrechtlich abgesichert werden. Es handelt sich insgesamt um 29 Baugrundstücke.
Zur Erschließung der neuen rückwärtigen Bauflächen ist ausgehend von der Thüringer Straße eine neue Erschließungsanlage (Fahrbahnbereite 3,25 m) als Ringerschließung eingeplant. Von der neuen Haupterschließung gehen zwei Wohnwege in Breiten von 5,00 m bzw. 3,50 m ab. Ebenso geht vom Schwalbenweg ein kurzer Wohnweg als Stichstraße in einer Breite von 3,50 m aus.
Im Plangebiet sind zwei Spielplätze im nördlichen und südlichen Bereich eingeplant, um dem Bedarf an Spielflächen auch im Umfeld des neuen Baugebietes nachzukommen.
Der Bebauungsplanentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 08.12.2010 einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 12 A – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl beschlossen. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Planes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 22.06.2011 bis einschließlich 22.07.2011. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen gebeten.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
1. Stellungnahme der Stadt Waldbröl, Wasserwerk, vom 15.07.2011
Das Wasserwerk teilt mit, dass in dem vorhandenen öffentlichen Straßenbereich eine Wasserversorgungsleitung liegt, in der im Bebauungsplan geplant dargestellten nordwestlichen Bebauung ist keine Wasserversorgung vorhanden. Die Erschließung an das Wasserversorgungsnetz ist nicht gewährleistet.
2. Stellungnahme der Stadt Waldbröl, Abwasserwerk, vom 14.07.2011
Das Abwasserwerk teilt mit, dass sich in der Mecklenburger Straße und im Schwalbenweg ein öffentliches Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser befindet. Alle geplanten Wohngrundstücke, welche unmittelbar an die genannten Straßen angrenzen, sind somit auch abwassertechnisch im Schmutz- und Regensystem erschlossen. Es sind allerdings keine Grundstücksanschlussleitungen vorhanden, deren Kosten vom Bauherrn bzw. vom Erschließungsträger zu tragen sind.
Für die im Kernbereich der Bebauungsplanfläche geplanten Hausgrundstücke, die nicht unmittelbar an die Mecklenburger Straße und an den Schwalbenweg angrenzen, ist kein öffentlicher Kanal für Schmutz- und Regenwasser vorhanden. Somit ist die abwassertechnische Entsorgung für diesen Bereich nicht sichergestellt.
Auf den geplanten Wohngrundstücken der Flurstücke 479 und 486 befinden sich bereits Hauptkanäle zur Ableitung von Schmutz- und Regenwasser. Hierbei handelt es sich offensichtlich um Privatkanäle. Infolgedessen ist eine kommunale Abwasserentsorgung der vor beschriebenen Grundstücke derzeit nicht sichergestellt. Die mutmaßliche Privatkanalisation ist von den Grundstückseigentümern zu betreiben und zu unterhalten. Sollten diese Leitungsabschnitte jedoch zukünftig durch das Abwasserwerk betrieben und unterhalten werden, ist eine leitungsrechtliche Absicherung zugunsten der Stadt Waldbröl erforderlich.
3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 21.07.2011
Der Landrat teilt mit, dass gegen die Planung aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen, jedoch wird – soweit erforderlich – auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Gehölzbeseitigung außerhalb der Brutzeiten hingewiesen.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen seitens des Landrates gegen die Planungen keine Bedenken, sofern im weiteren Verfahren die verbindlichen Regelungen zu den Planinhalten dahingehend ergänzt werden, dass bei der Umsetzung der Planung der öffentlichen Kinderspielplätze der vorsorgende Boden- und Gesundheitsschutz für spielende Kinder beachtet wird. Der Landrat weist darauf hin, dass eine Überschreitung der Vorsorgewerte für die Stoffe Kadmium, Nickel und Zink in den Böden auf dem Gelände der zwei Spielplätze prognostiziert wird. Eine Überschreitung der Prüf- und Maßnahmenwerte, wodurch eine Gefahrensituation zu erwarten wäre, ist jedoch nicht zu besorgen. Bodenmaterial, das von außerhalb zusätzlich auf diesen Flächen auf- oder eingebracht wird und im vegetationsfreien Umfeld der Kinderspielflächen eingebaut werden soll, muss die Vorsorgewerte gemäß § 9 Bundesbodenschutzverordnung, die auch unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes abgeleitet wurden, einhalten. Der Landrat empfiehlt, für Boden, der zusätzlich eingebracht werden soll, in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde eine Bodenuntersuchung durchführen zu lassen, die den Kriterien des vorsorgenden Gesundheitsschutzes für die spielenden Kinder gerecht wird.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht teilt der Landrat mit, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Regenwasserbeseitigung rechtzeitig mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen ist.
Beschlussvorschläge:
Zu 1. Stellungnahme Wasserwerk:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl zur Kenntnis. Im Rahmen der Erschließung des Gebietes sind die Wasserversorgungsleitungen – soweit erforderlich – zu erstellen. Der mit der Deutschen Annington abzuschließende Erschließungsvertrag wird entsprechende Regelungen enthalten.
Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Der Erschließungsvertrag, der mit der Deutschen Annington abzuschließen ist, wird zum Inhalt haben, dass sämtliche Baugrundstücke an ein öffentliches Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser anzuschließen sind. Sollte der Privatkanal weiterbetrieben werden, so ist eine leitungsrechtliche Absicherung zugunsten der Stadt Waldbröl vorzusehen.
Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:
Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht.
Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht statt. Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ wird unter Ziff. 4.1.2 (Spielplätze) entsprechend der Ausführungen des Oberbergischen Kreises ergänzt. Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Oberbergischen Kreises aus wasserwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis.
Satzungsbeschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13a BauGB – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13a BauGB – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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