Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
a) Einziehung einer Wegeteilfläche in Waldbröl, Fahrenseifen
Frau Renate Klein, Am Frauenbusch 12, 51674 Wiehl hat den Antrag gestellt, den an ihre Grundstücke grenzenden Wirtschaftsweg bis zum Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 12 einzuziehen und an sie zu veräußern. Der überwiegende Teil des Weges ist als solcher nicht mehr vorhanden und bildet mit den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen eine Einheit. Der Weg in Fahrenseifen ist im Umlegungsverfahren Hermesdorf H 186 als Wirtschaftsweg festgesetzt. Die einzuziehende Teilfläche des Wirtschaftsweges ist in dem als Anlage zur Satzung beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet.
Das einzuziehende Teilstück des Wirtschaftsweges grenzt auch an ein weiteres landwirtschaftlich genutztes Grundstück, das nicht im Eigentum der Antragstellerin steht. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie hat in seiner Sitzung am 05.07.2011 eine Ortsbesichtigung durchgeführt und in der anschließenden Sitzung einstimmig die von Frau Klein beantragte Teileinziehung des Wirtschaftsweges mit der Maßgabe beschlossen, dass die Eigentümer des Nachbargrundstückes hierzu ihr Einverständnis erteilen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden angehört. Zur Teileinziehung und anschließenden Veräußerung an Frau Klein haben die Grundstückseigentümer keine Einwände erhoben.
b) Einziehung einer Wegeteilfläche in Waldbröl, Wilkenroth
Die Eheleute Ingwersen, Kirchblick 10, 51545 Waldbröl-Wilkenroth haben den Antrag gestellt, den an ihr Grundstück grenzenden Wirtschaftsweg in einer Länge von ca. 35 m einzuziehen und an sie zu veräußern. Das Wegeteilstück wird seit Jahren nicht mehr genutzt und ist mit Gras und Strauchwerk bewachsen. Der Weg in Wilkenroth ist im Umlegungsverfahren Hermesdorf H 186 als Wirtschaftsweg festgesetzt. Die einzuziehende Teilfläche des Wirtschaftsweges ist in dem als Anlage zur Satzung beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet.
Das einzuziehende Teilstück des Wirtschaftsweges grenzt auch an ein weiteres Grundstück. Der Eigentümer dieses Nachbargrundstückes wurde angehört. Zur Teileinziehung und anschließenden Veräußerung an die Eheleute Ingwersen hat der Grundstückseigentümer seine schriftliche Zustimmung erteilt.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie hat in seiner Sitzung am 05.07.2011 eine Ortsbesichtigung durchgeführt und in der anschließenden Sitzung einstimmig die von den Eheleuten Ingwersen beantragte Teileinziehung des Wirtschaftsweges beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt
a) eine Teilfläche des Wirtschaftsweges in Waldbröl, Fahrenseifen, Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 11, Ober dem Hof / Unter der Fuchskaule von der Straße Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 66 abzweigend entlang des Grundstückes Fahrenseifen Nr. 5 und den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 31, 9 und 8 bis zum Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 12
und
b) eine Teilfläche des Wirtschaftsweges in Waldbröl, Wilkenroth, Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 111, Auf dem Kellershälschen von der Straße „Kirchblick“ abzweigend in einer Länge von ca. 35 m entlang des Grundstückes Kirchblick Nr. 10 in Richtung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 10
gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.
Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wegeteilflächen in Fahrenseifen und Wilkenroth an die Antragsteller veräußert.
Im Auftrag
Knott S a t z u n güber die Einziehung von verschiedenen Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl,Wilkenroth und FahrenseifenAufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271), und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen:
§ 1Die in den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänen „farblich“ dargestellten Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl, Fahrenseifen und Wilkenroth werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung veräußert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
1. Wirtschaftsweg in Waldbröl, Fahrenseifen, Ober dem Hof / Unter der Fuchskaule – teilweise Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 11, von der Straße Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 66 abzweigend entlang des Grundstückes Fahrenseifen Nr. 5 und den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 31, 9 und 8 bis zum Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 12.
2. Wirtschaftsweg in Waldbröl, Wilkenroth, Auf dem Kellershälschen - teilweise Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 111, von der Straße „Kirchblick“ abzweigend in einer Länge von ca. 35 m entlang des Grundstückes Kirchblick Nr. 10 in Richtung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 10.
§ 2Die Einziehung der Wegeteilflächen ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.
§ 3Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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