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Sachverhalt:
Die Kreisumlage-Aufwendungen wurden für den Haushaltsplan 2011 anhand der aktuellsten vorliegenden Umlage-Hebesätze (aus dem Haushaltsplan-Entwurf des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2011) sowie der 1. Modellrechnung des Landesbetriebs Information und Technik zum GFG 2011 berechnet und veranschlagt.
Durch die vom Kreistag des Oberbergischen Kreises am 24.03.2011 beschlossene und von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 11.08.2011 genehmigte Haushaltssatzung wurden diese Hebesätze jedoch um insgesamt 0,6754 % erhöht:
HPL-Entwurf HPL 2011 Veränderung
Allgemeine Kreisumlage 45,5000 % 45,3800 % - 0,1200 % Berufsschulwesen-Umlage 2,3435 % 2,3742 % + 0,0307 % Jugendamtsumlage 25,1310 % 25,8905 % + 0,7595 % KVHS-Umlage 0,2651 % 0,2703 % + 0,0052 % Summe 73,2396 % 73,9150 % + 0,6754 %
Die Umlagegrundlagen 2011 der Stadt Waldbröl betragen gemäß Festsetzung durch die Bezirksregierung Köln 20.402.014 € (gem. 1. Modellrechnung: 20.396.292 €, absolute Veränderung: + 5.722 €).
Diese Veränderungen führen zu einer Mehraufwendung in Höhe von 141.986 €. Die Kreisumlage 2011 beträgt damit insgesamt 15.080.149 € und wurde mit Bescheid vom 06.09.2011 vom Oberbergischen Kreis endgültig festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl stimmt gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NRW der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 141.986 € zu.
Die überplanmäßigen Mittel werden in der Produktgruppe 1.16.01 „Steuern, Zuweisungen und Umlagen" unter dem Produkt 1.16.01.07 „Kreisumlage" bereitgestellt.
Die Deckung ist durch zu erwartende Mehrerträge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gewährleistet.
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