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Vorlage - V/978/2011  

 
 
Betreff: Kreisumlage 2011;
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:FB V-20/962-00
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
05.10.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Kreisumlage-Aufwendungen wurden für den Haushaltsplan 2011 anhand der aktuellsten vorliegenden Umlage-Hebesätze (aus dem Haushaltsplan-Entwurf des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2011) sowie der 1. Modellrechnung des Landesbetriebs Information und Technik zum GFG 2011 berechnet und veranschlagt.

 

Durch die vom Kreistag des Oberbergischen Kreises am 24.03.2011 beschlossene und von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 11.08.2011 genehmigte Haushaltssatzung wurden diese Hebesätze jedoch um insgesamt 0,6754 % erhöht:

             

                                                       HPL-Entwurf              HPL 2011              Veränderung                           

 

Allgemeine Kreisumlage          45,5000 %              45,3800 %              - 0,1200 %             

Berufsschulwesen-Umlage                2,3435 %                2,3742 %              + 0,0307 %             

Jugendamtsumlage                            25,1310 %              25,8905 %              + 0,7595 %

KVHS-Umlage                                            0,2651 %                0,2703 %              + 0,0052 %

Summe                                          73,2396 %              73,9150 %              + 0,6754 %

 

Die Umlagegrundlagen 2011 der Stadt Waldbröl betragen gemäß Festsetzung durch die Bezirksregierung Köln 20.402.014 € (gem. 1. Modellrechnung: 20.396.292 €, absolute Veränderung: + 5.722 €).

 

Diese Veränderungen führen zu einer Mehraufwendung in Höhe von 141.986 €. Die Kreisumlage 2011 beträgt damit insgesamt 15.080.149 € und wurde mit Bescheid vom 06.09.2011 vom Oberbergischen Kreis endgültig festgesetzt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stimmt gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NRW der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 141.986 € zu.

 

Die überplanmäßigen Mittel werden in der Produktgruppe 1.16.01 Steuern, Zuweisungen und Umlagen" unter dem Produkt 1.16.01.07 Kreisumlage" bereitgestellt.

 

Die Deckung ist durch zu erwartende Mehrerträge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gewährleistet.