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Sachverhalt:
Erläuterungen zum Beschlussvorschlag: Vorberatung über die Feststellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und der Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2008 für das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl. Das Abwasserwerk hat im Jahr 2008 einen Fehlbetrag von EURO 36.173,87 erwirtschaftet. Der Gewinnverwendungsbeschluss der Betriebsleitung im Anhang zum Jahresabschluss 2008 lautet: Es soll eine Eigenkapitalverzinsung von 200.000,00 € an den Haushalt der Stadt Waldbröl abgeführt werden. Der Jahresfehlbetrag 2008 in Höhe von 36.173,87 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Eigenkapitalverzinsung wird aus dem Gewinnvortrag mit einem Betrag von 33.146,33 € und durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage mit einem Betrag von 166.853,67 € finanziert.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss empfiehlt/der Rat der Stadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung vom ………………… den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2008 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 in der vorgelegten Form mit
einer Bilanzsumme von 60.444.778,10 EURO und einem Verlust aus der Gewinn- und Verlustrechnung von 36.173,87 EURO festzustellen.
Der Jahresverlust wird wie folgt verwendet:
a) Vortrag auf neue Rechnung 36.173,87 EURO
b) Entnahme aus dem Gewinnvortrag 33.146,33 EURO
c) Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage 166.853,67 EURO
d) Abführung an den städtischen Haushalt 200.000,00 EURO
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