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Vorlage - IV/989/2011  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2008 des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Josifek
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss1 Vorberatung
10.11.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
16.11.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Erläuterungen zum Beschlussvorschlag:

Vorberatung über die Feststellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und der Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2008 für das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl.

Das Abwasserwerk hat im Jahr 2008 einen Fehlbetrag von EURO 36.173,87 erwirtschaftet. Der Gewinnverwendungsbeschluss der Betriebsleitung im Anhang zum Jahresabschluss 2008 lautet:

Es soll eine Eigenkapitalverzinsung von 200.000,00 € an den Haushalt der Stadt Waldbröl abgeführt werden. Der Jahresfehlbetrag 2008 in Höhe von 36.173,87 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Eigenkapitalverzinsung wird aus dem Gewinnvortrag mit einem Betrag von 33.146,33 € und durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage mit einem Betrag von 166.853,67 € finanziert.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt/der Rat der Stadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung vom ………………… den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2008 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004  in der vorgelegten Form mit

 

einer Bilanzsumme von                                                                                            60.444.778,10 EURO und einem Verlust aus der Gewinn- und Verlustrechnung von                              36.173,87 EURO festzustellen.

 

Der Jahresverlust wird wie folgt verwendet:

 

a) Vortrag auf neue Rechnung                                                                         36.173,87    EURO

 

b) Entnahme aus dem Gewinnvortrag                                                           33.146,33   EURO

 

c) Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage                                                        166.853,67   EURO

 

d) Abführung an den städtischen Haushalt                                                        200.000,00    EURO