Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die zurzeit gültige Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten und mit Wirkung zum 01.01.2006 geändert worden. Bei der Änderung der Satzung erfolgte nach einer Neukalkulation eine Neufestsetzung der Gebühren. Seither gilt die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sowohl im Bezug auf das Straßenverzeichnis als auch im Bezug auf die Gebührenhöhe unverändert.
Was das Straßenverzeichnis betrifft, erfordern Straßenneu- oder –umbauten, Einziehungen oder andere Maßnahmen eine Anpassung des Straßenverzeichnisses mit seinen Festlegungen zu der Straßenart und zu dem Umfang der auf die Anlieger übertragenen Reinigungspflicht. Die Straßenreinigungsgebühren wurden neu kalkuliert. Während die Gebühren für das Kehren der Straße (Sommerwartung) unverändert weiter gelten können, müssen die Gebühren für die Winterwartung erhöht werden. Aufgrund der langen und schneereichen Winter in dem Kalkulationszeitraum 2008 - 2010 sind die Kosten für das Streugut, den Einsatz von Unternehmern und die Leistungen des Bauhofes im Vergleich zu den Vorjahren nahezu um das Dreifache gestiegen. Diese Kostenentwicklung macht eine Erhöhung der Gebühren für die Winterwartung dringend erforderlich, da die bisher gültigen Gebühren die Kostensteigerungen nicht auffangen können und auf Rücklagen nicht zurückgegriffen werden kann.
Eine Übersicht über die neu kalkulierten Gebührensätze und ein Entwurf des 2. Nachtrags zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat, / Der Rat beschließt, den 2. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.
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