a)Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl
den VII. Nachtrag zur Betriebssatzung des Wasserwerkes vom 16.06.1989 in der
als Anlage 1 beigefügten Fassung zu beschließen.
b)Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl
den III. Nachtrag zur Betriebssatzung des Abwasserwerkes vom 16.12.1993 in der
als Anlage 2 beigefügten Fassung zu beschließen.
05.07.2005 - Betriebsausschuss1
Ö 2 - zur Kenntnis genommen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
a)Der Werksausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der
Stadt Waldbröl den VII. Nachtrag zur Betriebssatzung des Wasserwerkes vom
16.06.1989 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung zu beschließen.
b)Der Werksausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der
Stadt Waldbröl den III. Nachtrag zur Betriebssatzung des Abwasserwerkes vom
16.12.1993 in der als Anlage 2 beigefügten Fassung zu beschließen.
06.07.2005 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
a)Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig den VII. Nachtrag zur
Betriebssatzung des Wasserwerkes vom 16.06.1989 in der zur heutigen Sitzung
vorgelegten Fassung.
b)Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig den III. Nachtrag zur
Betriebssatzung des Abwasserwerkes vom 16.12.1993 in der zur heutigen Sitzung
vorgelegten Fassung.
Vergaben aus letzter Sitzung
6.2 Fremdwassersuche im Einzugsgebiet des Transportsammlers "Homburg-Bröl"
6.3 TV-Untersuchung Kanal (SüwV Kan)
6.4 GIS Waldbröl Kanal / Wasser